Herbstzeit ist auch immer Laubzeit. Doch wohin damit eigentlich? Foto: IMAGO / blickwinkel
Herbstzeit ist auch immer Laubzeit. Doch wohin damit eigentlich? Foto: IMAGO / blickwinkel

Herbstzeit ist Laubzeit – allerdings sorgen die fallenden Blätter nicht nur für stimmungsvolle Farben. Bei der Entsorgung von Herbstlaub gibt es auch rein rechtlich einiges zu beachten.

Herbstlaub vor der eigenen Haustür, in der Straße nebenan und auf den Wegen in der ganzen Stadt. Wer für die Reinigung der einzelnen Straßen in der Stadt zuständig ist, klärt das sogenannte Straßenreinigungsgesetz.

Anwohner selbst zuständig

In § 4 Abs. 1 Satz 2 StrReinG ist geregelt, dass die ordnungsgemäße Reinigung, der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen, den Anliegerinnen und Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte obliegt.

Für das Sammeln und Entsorgen von Herbstlaub in sogenannten C-Straßen sind die Anwohner zuständig. Foto: IMAGO / Westend61

Aber nochmal langsam, was heißt das genau? Anwohner in Siedlungsgebieten sind demnach dazu verpflichtet, das Laub vor ihren Grundstücken zu sammeln und zu entsorgen.

Unter die sogenannten C-Straßen fallen Straßen am Stadtrand und in dünner besiedelten Arealen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um nicht oder nicht ausreichend ausgebaute Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage.

Zu einer ordnungsgemäßen Reinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs von den Straßenbäumen. Eine Entsorgung durch die BSR oder das Umwelt- und Naturschutzamt erfolgt laut dem Ordnungsamt Treptow-Köpenick nicht.

Wegfegen nicht gleich entsorgen

Die Lagerung von Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. Das bedeutet, dass es nicht genügt, Laub, das auf Grundstücken anfällt, auf öffentliches Straßenland zu fegen, es dort zu lagern und somit als entsorgt zu betrachten.

Wem eine Kompostierung zuhause nicht möglich ist, kann Laubsäcke bei der BSR kaufen. Foto: IMAGO / Werner Otto

Abgesehen von den rechtlichen Vorgaben schaden selbstangelegte „Komposthaufen“ an den Stämmen der Straßenbäume den Bäumen auf längere Sicht. In den organischen Materialen finden Fäulnisprozesse statt, die ihre Rinde angreifen können.

Laubsäcke abholen lassen

Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) Laubsäcke zum Preis von 4,00 € pro Stück erworben werden. Die Säcke fassen 90 Liter mit maximal 25 Kilogramm.

Die Abholung durch die BSR ist im Kaufpreis inbegriffen und kann im Service-Center der BSR entgeltfrei angemeldet werden. Die befüllten Säcke können einfach an den Straßenrand gestellt werden. Bitte lehnen Sie die Säcke nicht an Laternen oder Bäume!

Bei Selbstanlieferung der Laubsäcke zu einem Recyclinghof der BSR wird 1,00 € zurückerstattet. Es werden insgesamt höchstens fünf Säcke angenommen. Bei kleineren Mengen ist auch eine Entsorgung über die Biogut-Tonne möglich.

Text: red/su