Der Corona-Schnelltest zeigt plötzlich zwei Streifen. Habe ich mich mit Corona infiziert? Und mit welcher Variante habe ich mich eigentlich angesteckt? Wie kann ich mehr über meine Viruskerkrankung erfahren? Ein Selbstversuch …
Es war der 18. Dezember 2021, als mein Corona-Schnelltest plötzlich zwei Streifen zeigte. Sofort fuhr ich ins Testzentrum Alte Försterei, wo nach einem erneuten positiven Schnelltest ein PCR-Test gemacht wurde. Der Bescheid kam vom zuständigen Institut für Produktqualität (ifP) zwei Tage später per E-Mail: positiv.
Delta oder Omikron?
Während meiner Quarantäne, dessen Frist ich erst einmal selbst berechnete, weil mein zuständiges Gesundheitsamt Treptow-Köpenick nicht mehr mit den vielen Quarantäneschreiben hinterherkommt, hatte ich sehr viel Zeit. Zeit, mich unter anderem zu fragen: Mit welcher Variante habe ich mich überhaupt infiziert? Ist es Omikron oder doch noch Delta? Auf meinem Positiv-Bescheid aus dem Labor stand außer dem CT-Wert keine weitere Info dazu. Der CT-Wert gibt übrigens an, wie groß die Viruslast beim jeweiligen Infizierten ist. Ab 30 ist die Viruslast so gering, dass man wohl nicht mehr ansteckend ist.
Kein Auftrag, keine Analyse
Ich fragte also beim Labbor nach: Wurde meine Probe auf die konkrete Corona-Virusvariante untersucht? Die Antwort war: Nein. Warum nicht, fragte ich. „Uns lag für eine Varianten-PCR kein Auftrag vor bzw. Ihre Probe wurde durch uns nicht (zufällig) für eine Vollgenomsequenzierung ausgewählt“, war die Antwort. Und das bedeutet: Eine Coronavirus-Variantenbestimmung nach positivem PCR-Test kann auf zweierlei Wegen stattfinden. Zum einen durch eine weitere gezielte PCR-Untersuchung auf alle bisher bekannten Varianten (Varianten-PCR).
Hierfür ist ein Auftrag durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Varianten-PCR im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und ist für die betroffene Person kostenlos. Eine Beauftragung durch die Person selbst ist ebenfalls möglich. Dann müssen die Kosten selbst getragen werden. „Die Kosten für eine Virusvariantenbestimmung liegen bei 62,50 Euro“, teilt mir das Labor mit. Die Aufbewahrungsfrist der Abstrichproben ist übrigens wie folgt: Negativ getestete Proben werden nach sieben Tagen entsorgt, positive nach vier Wochen.
Fünf Prozent der Positiv-Proben werden untersucht
Desweiteren kann die Coronavariante durch eine Vollgenomsequenzierung bestimmt werden. „Hierbei werden neben allen bisher bekannten Varianten auch neue Varianten entdeckt“, heißt es seitens des Labors. Dies geschieht im Rahmen der Coronavirus-Surveillance-Verordnung. Diese sieht vor, dass nur bis zu fünf Prozent (oder zehn Prozent bei bundesweit weniger als 70.000 Neuinfektion in einer Woche) der Proben aus der Primärdiagnostik diesem Verfahren zuzuführen sind, um die Variante zu bestimmen. Aktuell liegen wir bundesweit bei 978.563 Infektionen in den vergangenen sieben Tagen.
Kriterien zur Auswahl der Proben hat das RKI festgelegt. Ein Kriterium davon ist, dass es sich um zufällig ausgewählte Proben handeln soll. Irgendwie kommen mir fünf Prozent wenig vor. Das sind bei 70.000 Proben nur 3.500 jener, die genauer untersucht werden. 66.500 werden also nicht untersucht. Reicht das denn für eine zuverlässige Datenerhebung aus?
Virusvariante wird mitgeteilt
Übrigens: Wenn die infizierte Person zu den wenigen zufällig Ausgewählten gehört, deren Probe auf die spezielle Coronavirusvariante untersucht wird, so wird dieser das auch in der Regel mit dem Laborbefund mitgeteilt. „Da es sich um persönliche Daten handelt, hat jeder auch ein Recht darauf, diese zu erfahren“, sagt das ifp. Und wenn man nicht zu den zufällig Ausgewählten gehört, bleibt einem mal wieder nur der Griff in die eigene Geldbörse.
Text: Sara Klinke, Bild: IMAGO / NurPhoto