Impfstatus-Arbeitnehmer
Symbolfoto Impfprivilegien, Frau zeigt App CovPass auf Smartphone mit digitalem europäischen Impfzertifikat inklusive QR-Code, Corona-Krise, Stuttgart, Baden-Württemberg, Deutschland Coronavirus *** Symbol photo vaccination privileges, woman shows app CovPass on smartphone with digital European vaccination certificate including QR code, Corona crisis, Stuttgart, Baden Württemberg, Germany Coronavirus

Wieder mal Zoff zum Thema Corona-Impfung: Diesmal geht es um die Frage: Wer darf oder wer muss wissen, wie es um meinen Impfstatus steht, und zwar am Arbeitsplatz?

Der Corona-Impfstatus bei Mitarbeitern in Pflegeheimen, Kitas, Schulen und Massenunterkünften wie Obdachlosenheimen darf künftig abgefragt werden. Am Dienstag beschloss der Bundestag auf Initiative der Koalition von Union und SPD eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Bislang war die Abfrage nur in Krankenhäusern, ambulanter Pflege sowie in Arztpraxen erlaubt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wünscht sich diese Abfrage in noch viel mehr Bereichen, berichtet der „Tagesspiegel“. Etwa im Großraumbüro und in den Abteilungen, die die Arbeit organisieren. Arbeitgeber hatten ursprünglich gefordert, die aktuelle Arbeitsschutzverordnung dahingehend zu ändern, dass der Impfstatus aller Beschäftigten abgefragt werden darf. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnte dies mit Hinweis auf Arbeiternehmerrechte und den Schutz von besonders sensiblen Gesundheitsdaten ab.

Emotionale Diskussion um Impfstatus

Das Thema ist heikel und wird zum Teil sehr emotional diskutiert. Bislang waren Daten rund um das Thema Gesundheit streng geschützt. Kann mein Chef Druck auf mich ausüben, mich impfen zu lassen? Drohen berufliche Nachteile, wenn ich eine Impfung ablehne? Werden meine Kollegen mich mobben? Diese Fragen verunsichern viele Beschäftigte im Hinblick auf die Offenlegung des Impfstatus. Nicht zuletzt die, die sich in Zeiten fortschreitender Digitalisierung ohnehin Sorgen um die Sicherheit ihrer Daten machen. Und auch diejenigen, die glauben, dass Arbeitnehmerrechte immer weiter heruntergefahren werden.

Rückendeckung erhalten skeptische Arbeitnehmer vonseiten der Gewerkschaften. „Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“, sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) noch vor der Abstimmung im Bundestag. „Bei allem gemeinsamen Werben für eine höhere Impfquote muss auch klar sein: Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.“

Die Forderung sei ein unlauterer Versuch, die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Beschäftigten abzuwälzen. Technische und organisatorische Maßnahmen, wie etwa die Ermöglichung von Homeoffice, hätten bei der Bekämpfung der Pandemie Vorrang. „Impfen ist kein Instrument des Arbeitsschutzes und kann diesen auch nicht ersetzen“, betont Piel. Der Arbeitsschutz müsse unabhängig vom Impfstatus der Beschäftigten die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten.

Dramatische Corona-Lage im Herbst?

Möglicherweise spielen diese Sorgen keine Rolle mehr, sollte die Corona-Inzidenz im Herbst erneut dramatische Ausmaße nehmen. Wenn die Frage, ob Gesundheitsschutz oder Datenschutz vorgehen, niemand mehr interessiert. Sondern: Wie kriegen wir die Infektionszahlen auch am Arbeitsplatz wieder runter? Und: Ist der Impfstatus der Arbeitnehmer dafür eine unverzichtbare Information?

Datum: 9. September 2021, Text: Nils Michaelis, Bild: IMAGO/Michael Weber

 

 

 

 

 

 

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