Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs wird ab 4. Oktober aufgehoben.
Diese Entscheidung, die bereits in Brandenburg, wurde mit Experten auf der jüngsten Sitzung des Hygienebeirats in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie besprochen. Für die Aufhebung des Maskengebotes hätten die geringen Positiv-Testungen in dieser Altersgruppe, die geringen Krankheitsverläufe und das strikte Testen gesprochen, hieß es in einer Mitteilung des Senats. Prinzipiell könnten Schüler auf eigenen Wunsch aber auch weiter eine Gesichtsmaske tragen.
Die neue Regelung werde auch weiterhin fortlaufend evaluiert und gelte auch für das Schulpersonal. Ab der Jahrgangsstufe 7 bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen, bei Prüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten dürfen Schüler die medizinische Maske aber absetzen.
Zwei Tests pro Woche
„Es gibt derzeit Erstklässler, die ihre Schule noch nie ohne Maske betreten haben. Von daher bin ich froh, dass wir die Maskenpflicht für die Klassen 1 bis 6 aufheben können2, erläuterte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) die getroffene Maßnahme. Andere Bundesländer wie Brandenburg hätten ebenso verfahren, man halte aber grundsätzlich an den strikten Vorsichtsmaßnahmen weiter fest. „Schüler werden sich weiter zweimal die Woche testen, in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien sogar dreimal die Woche“, so die Senatorin.
Hygienepläne werden angepasst
Sollte in einer Klasse ein Schüler positiv getestet worden sein, werden die Schüler dieser Klasse eine Woche lang dreimal getestet. Die Maskenpflicht bestehe zudem weiterhin bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs beziehungsweise des Schülerverkehrs. Auch die Musterhygienepläne und die Darstellungen auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie würden derzeit entsprechend angepasst.
Auch in der Ferienbetreuung, in den Herbstschulen und bei weiteren Lernangeboten in den Herbstferien könne zudem auf das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verzichtet werden. Hier bestehe eine Testpflicht zweimal pro Woche.
Text: red/ylla, Bild: IMAGO / Political-Moments