Aufatmen in vielen Berliner Kleingärten. Doch der neue Kleingartenentwicklungsplan 2030 erntet auch Kritik
Berlin ist grün – nicht zuletzt wegen der rund 71.000 Kleingärten. Sie sind fester Bestandteil des Stadtbilds und Rückzugsort sowie ökologisches Fundament in der Stadt zugleich. Der Bedarf an neuen Schulen und Wohnhäusern sorgte jedoch in den vergangenen zehn Jahren dafür, dass einige Kleingärtner ihre Lauben räumen mussten.
Der kürzlich beschlossene Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) lässt jetzt die meisten Berliner Kleingärtner aufatmen. 82 Prozent der Gärten werden nämlich dauerhaft gesichert, der Schutz für andere um ein Jahrzehnt – bis 2030 – verlängert. Aber es wird auch Räumungen geben.
Unverzichtbare Kleingärten
Auf die Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Umweltschutz, Regine Günther (Grüne), hat der Senat vergangene Woche nach Beratung mit dem Rat der Bürgermeister den Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) beschlossen. Jetzt muss noch das Abgeordentenhaus zustimmen. Der Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der knapp 880 Berliner Kleingartenanlagen.
Erklärtes Ziel ist es, dass die meisten dieser Kleingarten-Grünflächen bestehen bleiben können. „Berlins Kleingärten sind nämlich unverzichtbar nicht nur für Menschen, die sie nutzen, sondern auch wegen ihrer ökologischen Bedeutung“, ist Günther überzeugt. Mit dem Plan werde diesem „besonderen Stück Stadtgrün“ langfristig eine Perspektive gegeben, trotz der immer größer werdenden Konkurrenz um Flächen.
Verlängerter Bestandsschutz
In vier Fünftel der rund 2.900 Hektar Kleingartenanlagen wird in dem Plan eine hohe bis sehr hohe Bedeutung – etwa für das Stadtklima – festgestellt. Sie sollen dauerhaft bestehen bleiben. Ein kleinerer Teil der Parzellen muss bis 2030 für Schulen, Sporthallen, Kitas oder Infrastrukturprojekte weichen. Für weitere 9,6 Prozent – 6.915 Parzellen in 149 Kleingartenanlagen – wird der nur bis Ende 2020 geltende Bestandsschutz auf Landesflächen um ein komplettes Jahrzehnt verlängert.
1.240 Parzellen stehen schon auf einer älteren Wackelliste. Bis Jahresende wird geprüft, ob sie wirklich weichen müssen. Wo genau neue Straßen oder Bahn-Trassen Kleingärten durchqueren werden, ist ebenfalls offen.
Ersatzflächen pachten
Fest steht: 353 landeseigene Parzellen müssen sozialer Infrastruktur weichen – wie etwa die Kleingartenkolonie Nordkap (36 Parzellen) im Wedding für eine Klinik-Erweiterung oder die 37 Parzellen der Kleingartenanlage „Hamburg“ in Pankow, die einer Kunsthochschule Platz machen müssen.
Aufatmen kann dagegen Gabriele Gutzmann, Vorsitzende der Kolonie Am Stadtpark mit 19 Laubenpiepern in Wilmersdorf: Die Internationale Schule wird auf anderen Flächen erweitert als bisher geplant. Alle Kleingärtner, deren Gärten in Anspruch genommen werden, erhalten eine Entschädigung und das Angebot, eine Ersatzfläche zu pachten.
Viel Kritik
Doch der neue Kleingartenentwicklungsplan stößt nicht überall auf Zustimmung. Kritik kommt etwa vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde. Der wirft dem Senat vor, die Forderungen von rund 70.000 Kleingärtnerfamilien im KEP nicht berücksichtigt zu haben. Auch Jochen Brückmann vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) kritisiert den Plan.
Teil des KEP ist es nämlich auch, die Größe einer Parzelle von derzeit im Schnitt 342 auf künftig 250 Quadratmeter zu verringern. Aus zwei Parzellen werden drei, aus drei dann vier – so, wie es passt. „Ein Trick, um die Zahl der Kleingärten in Berlin künstlich hoch zu halten“, kritisiert Brückmann. Er fordert deshalb nun, dass der Senat Flächen in Berlin oder im nahen Umland identifiziert, die sich eben nicht für den Wohnungsbau, aber sehr wohl für neue Kleingärten eignen. Die müssten dann entwickelt werden.
Datum: 2. September 2020, Text: Anna von Stefenelli, Bild: imago images/Frank Sorge