Gefängnisstrafen als Ersatz für Geldstrafen: Das gilt in Berlin weiterhin nicht. Die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen werden bis Ende Mai ausgesetzt.
Eine zunächst bis Ende März geltende Aufschubsfrist ist bis Ende Mai verlängert worden, wie die Senatsjustizverwaltung am Montag auf Anfrage mitteilte. Die Vollstreckung dieser sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen war im vergangenen Dezember erneut wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt worden.
Schwarzfahren und Ladendiebstahl
Es geht dabei um Menschen, die etwa wegen Schwarzfahrens oder kleinerer Ladendiebstähle zu Geldstrafen verurteilt wurden. Zahlen sie diese nicht, müssen sie stattdessen eine Zeit lang in Haft.
Bereits zu Beginn der ersten und zweiten Corona-Welle hatte die Justiz davon abgesehen, Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen zu lassen. Sie will so nach eigenen Angaben die Gefahr verringern, das Coronavirus durch viel Fluktuation in den Gefängnissen einzuschleppen.
Einem Teil der Menschen, rund 2.700, war im Sommer 2021 die Strafe vom damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ganz erlassen worden. Seine Nachfolgerin, Linke-Politikerin Lena Kreck, lässt nach Angaben einer Justizsprecherin derzeit prüfen, ob es erneut einen sogenannten Corona-Sammelgnadenerweis gibt.
Gefängnisstrafen vermeiden
Justizsenatorin Kreck hatte bei Amtsantritt angekündigt, dass sie Gefängnisstrafen als Ersatz für nicht gezahlte Geldstrafen vermeiden will. Dies entspricht auch dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Dieser prüft zudem eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens.
Quelle: dpa