
Der Berliner Verfassungsgerichtshof verkündet am 16. November 2022 eine Entscheidung in dem Verfahren über die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten.
In der mündlichen Verhandlung vom 28. September zu diesem Verfahren hatte der Gerichtshof in einer ersten, vorläufigen Einschätzung zu erkennen gegeben, dass das Plenum nach seinerzeitigem Beratungsstand dazu neigte, die Wahlen vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig zu erklären. Diese Wahlen müssten dann in
ganz Berlin wiederholt werden, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs.
Die Einsprechenden dieses Verfahrens – die Landeswahlleitung, die
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie die politischen Parteien Die PARTEI und AfD – aber auch die weiteren Beteiligten hatten in der mündlichen Verhandlung Gelegenheit, zu dieser vorläufigen Wertung Stellung zu nehmen und ihre bereits vorgebrachten Argumente zu ergänzen.
Abschließende Beratung
Der Senatsverwaltung für Inneres wurde auf ihren entsprechenden Antrag hin die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 21. Oktober nochmals schriftlich vorzutragen.
Anschließend werden die Verfassungsrichter abschließend beraten und am 16. November eine Entscheidung in diesem Verfahren verkünden. Die Sitzung ist öffentlich und wird in den Räumlichkeiten des Kammergerichts in Schöneberg, Elßholzstraße 30-33, stattfinden. Der Beginn ist um 11 Uhr.
Text: red