Wahlchaos
Wahlberechtigte standen Schlange vor einem Wahllokal in Neukoelln. Bild: Imago/Emmanuele Contini

Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am 28. September erstmals über die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird am 28. September über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September vergangenen Jahres in einer öffentlichen Sitzung verhandeln.

Vier Beschwerden

In einer Mitteilung des Gerichtshofes heißt es, dass die Ladungen an die Beteiligten aktuell versandt werden. Von den insgesamt 35 beim Landesverfassungsgerichtshof eingereichten Einsprüchen gegen die Berliner Wahlen sollen erst einmal nur vier verhandelt werden.

Begründung: Diese Verfahren seien geeignet, alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken. Dabei handelt es sich um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der politischen Parteien Die PARTEI und AfD.

Über weitere Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.


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Noch keine Entscheidung

In der mündlichen Verhandlung sollen die Themenkomplexe „Wahlfehler“, „Beeinflussung der Sitzverteilung“ und „Rechtsfolgen“ erörtert werden. Die Beteiligten werden Gelegenheit erhalten, zu dem Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ihre Rechtsauffassung vorzutragen.

Eine Entscheidung soll an diesem Tag von den neun Verfassungsrichtern voraussichtlich noch nicht getroffen werden. Hierfür hat das Gericht gemäß Paragraph 29 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) drei Monate Zeit.

Die Verkündung der Entscheidung wird ebenfalls öffentlich sein. Ein Termin dafür wird rechtzeitig bekannt gegeben.


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Verhandlung im Hörsaal

Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten – dazu gehören unter anderem der Präsident des Abgeordnetenhauses, die zuständigen BVV-Vorsteher, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleitung, die Bezirkswahlleiter sowie die betroffenen Bewerber, die Abgeordneten und die Bezirksverordneten – wird die Verhandlung in der Freien Universität in Berlin-Dahlem stattfinden:

Alle Verfahrensbeteiligten sind berechtigt, an der Verhandlung im Großen Hörsaal (B.001) der Freien Universität Berlin, Arnimallee 22, teilzunehmen. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr.

Im Rahmen der Kapazitäten können auch Bürger an der Verhandlung teilnehmen. Die Anzahl der für sie zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist beschränkt und hängt auch davon ab, wie viele Beteiligte erscheinen werden. Insgesamt fasst der Saal 570 Personen.

Klarstellend wird erneut darauf hingewiesen, dass es in den Wahlprüfungsverfahren nicht um die Wahlen zum Bundestag und deren Gültigkeit geht. Über diese entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

Quelle: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin