Berliner Kammergericht Tiergarten-Mord
Das Berliner Kammergericht in Schöneberg ist das älteste deutsche Gericht mit ununterbrochener Tätigkeit. Es ist das höchste Berliner Gericht.

Im sogenannten Tiergartenmord-Prozess ist das Urteil gefallen.

Im Prozess um den Mord im Kleinen Tiergarten ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenisch-stämmigen Georgier in dem Park im Stadtteil Moabit erschossen hatte.

Die Richter erkannten zusätzlich die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte.

Mordanschlag in staatlichem Auftrag?

Nach Überzeugung der Behörde handelte es sich um einen Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Für die Tat soll der Mann eine Scheinidentität bekommen haben.

Zu den näheren Hintergründen machte das Gericht laut Medienberichten noch keine Angaben. Allerdings sei es davon überzeugt, dass es sich bei dem angeklagten Russen um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB handelt, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Die Verteidigung des Beschuldigten hatte Freispruch gefordert.

Verbindungen bestritten

Der Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er.

Bei dem Opfer der Mordtat handelt es sich um einen tschetschenisch-stämmigen Georgier, der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft früher als Milizenführer gegen Russland kämpfte und von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind betrachtet wurde. Er lebte seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Tat und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer. Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus. Moskau wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords zurück.

Text: red, Bild: IMAGO/Christian Ditsch