
Aufgrund einer erfolgreichen Diskriminierungsbeschwerde werden die Berliner Bäder-Betriebe in Zukunft ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden. Nach der neuen Fassung ist das Schwimmen mit freiem Oberkörper nun auch für Frauen gestattet.
Hintergrund ist die Beschwerde einer Frau, die sich an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung gewandt hatte, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte, obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung vorschreibt“. Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde soll das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein.