Mieter sollen die Kosten für Rauchmelder übernehmen. So verfahren drei Berliner Großvermieter. Rechtlich zulässig ist das nicht. Das Vorgehen stößt auf Kritik.
Die Deutsche Wohnen sowie die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Degewo und Howoge haben Ausgaben für die Anmietung von Rauchwarnmeldern Mietern als Betriebskosten in Rechnung gestellt. Das Berliner Landgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden hat, dass dies unzulässig ist. Darüber berichtet die „Berliner Zeitung“.
„Ja, die Ausgaben werden über die Betriebskosten abgerechnet“, erklärte eine Sprecherin der Degewo laut dem Bericht. Die Rechtsprechung zur Umlagefähigkeit der Kosten sei nicht einheitlich. Ein Urteil des Landgerichts Magdeburg nehme „klar Stellung zu dieser Thematik“ und befürworte die Umlagefähigkeit von Mietkosten für Rauchmelder.
Degewo will nichts ändern
Seit dem Jahr 2011 würden die Mietverträge der Degewo die Abrechnung der Miete von Rauchmeldern als Betriebskosten „ausdrücklich zulassen“. Bis zu einer anders lautenden obergerichtlichen Entscheidung, zum Beispiel des Bundesgerichtshofs, will das Unternehmen an der bisherigen Rechtsauffassung festhalten. Ähnlich äußerte sich die Howoge.
Seit Anfang 2021 sind Rauchmelder in Berlin Pflicht. Vermieter müssen sie einbauen. Die durchschnittlichen Kosten pro Wohnung belaufen sich laut einer Howoge-Sprecherin auf 22 Cent je Quadratmeter Wohnfläche jährlich – für eine 60 Quadratmeter große Wohnung seien das 13,20 Euro pro Jahr.
Urteil erstritten
Das Landgericht hatte am 8. April 2021 entschieden, dass die Ausgaben für die Anmietung von Rauchmeldern den Mietern nicht als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Erstritten hat das Urteil der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV).
„Degewo und Howoge müssen ihr Modell der Kostenverteilung umstellen und die seit April 2021 zu Unrecht kassierten Beträge für die Anmietung von Rauchwarnmelder schleunigst an die Mieter zurückzahlen, und zwar unaufgefordert“, ließ der AMV jetzt wissen. „Sonst bekommen die Unternehmen ein Problem, das größer ist als die Neuverteilung der Kosten.“
So weiterzumachen, als ob es das Urteil des Landgerichts Berlin nicht gebe, sei einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft nicht würdig, so der AMV.
Text: red/nm, Bild: IMAGO/Michael Gstettenbauer