Einhorn vor Freibad.
Die Regelung gilt auch für Freibäder. Personal sei nun angehalten, dies durchzusetzen und keine Hausverweise zu erteilen. Bild: IMAGO/Emmanuele Contini

Nach einer erfolgreichen Diskriminierungsbeschwerde müssen die Bäder-Betriebe ihre Hausordnung in Zukunft geschlechtergerecht anwenden. „Oben ohne“ schwimmen ist also künftig in allen Hallen- und Freibädern erlaubt.

Hintergrund der Anpassung ist die Beschwerde einer Frau, die sich an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung gewandt hatte, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte. Und das obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung vorschreibt“.

Künftig „ohne oben“ baden möglich

Die 33-Jährige wurde demnach im Dezember in einem Hallenbad in Kaulsdorf vom Personal aufgefordert, ihre Brüste zu verdecken. Als sie sich weigerte, wurde sie des Bades verwiesen. Nun erklären die Bäder-Betriebe, dass „Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein“ soll. 

„Die Ombudsstelle begrüßt die Entscheidung der Bäderbetriebe sehr, weil sie gleiches Recht für alle Berlinerinnen und Berlinern, ob männlich, weiblich oder nicht-binär herstellt und weil auch sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben schafft. Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie erfolgreich die Einrichtung der unabhängige LADS-Ombudsstelle ist“, so ihre Leiterin Doris Liebscher.

Text: kr/red