Fast fünf Jahre nach einer mutmaßlichen Attacke gegen einen damaligen Asylbewerber stehen ein Polizeibeamter und zwei weitere Männer vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Sie sollen den afghanischen Mann im April 2017 auf dem S-Bahnhof Karlshorst in einem Streit mit Ästen und Stöcken geschlagen haben. Der 42-jährige Polizeibeamte und die Mitangeklagten im Alter von 26 und 29 Jahren haben zu Prozessbeginn am Mittwoch geschwiegen.
Gefährliche Körperverletzung
Den drei Männern wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Polizist laut Anklage eine Glasflasche in Richtung des Afghanen geworfen, allerdings nicht getroffen haben.
Der damalige Asylbewerber sei dann von allen drei Verdächtigen verfolgt und «entsprechend einem spontan gefassten Tatentschluss» geschlagen worden. Der damals 26-Jährige habe eine Nasenbeinfraktur sowie ein Hämatom am rechten Schulterblatt erlitten.
Erhebliche Alkoholisierung
Die Anwältin des inzwischen abgeschobenen Afghanen, der Nebenkläger im Verfahren ist, sagte am Rande, es handele sich vermutlich um einen rassistisch motivierten Übergriff.
In der Anklage allerdings wird kein mögliches Motiv genannt. Alle drei Männer seien erheblich alkoholisiert gewesen, heißt es dort. Die Polizei hatte damals mitgeteilt, nach ersten Erkenntnissen sei es nach einem Fußballspiel zu dem Vorfall gekommen.
Zunächst hätten zwei Fußballfans den 26-jährigen Afghanen fremdenfeindlich beleidigt und geschlagen. Der Polizist, der nicht im Dienst gewesen sei, habe sich dann an der Auseinandersetzung beteiligt.
Opfer wurde abgeschoben
Ein erster Prozess war im März 2020 nach zwei Tagen gescheitert. Der Nebenkläger war damals als Zeuge vernommen worden. Kurz danach wurde er nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben.
Bis zu der Gewalt auf dem S-Bahnhof sei der damals 26-Jährige gut integriert gewesen und habe unter anderem in einer Einrichtung der Lebenshilfe gearbeitet, hieß es am Rande des jetzigen Prozesses.
„Er ist nach der erlittenen Gewalt abgestürzt“, sagte die Nebenklage-Anwältin. Eine Klage auf Rückholung des jungen Mannes sei in Berlin anhängig. Der Prozess wird am 25. Februar fortgesetzt.
Text: dpa, Smybolbild: dpa/Arne Dedert