Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dürfen keine Mietverträge wegen Zahlungsrückständen für Strom und Wärme kündigen. Das hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen.
Die rot-grün-rote Landesregierung hat ein Kündigungsmoratorium für Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen für den Fall beschlossen, dass Zahlungsrückstände bei Energiekosten vorliegen. Es gilt zunächst für die Dauer von sechs Monaten. Das teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit. Hintergrund sind der Entscheidung sind die explodierenden Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges.
Die Wohnungsbaugesellschaften werden ihre bisherige betriebliche Praxis beibehalten, bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen unter Berücksichtigung auch von Stundungen und Mietverzichten zu vereinbaren, heißt es weiter. „Sie werden keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aussprechen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen veranlassen.“
Auch Gewerbemieter geschützt
Die für die Wohnmietverhältnisse beschriebenen Maßnahmen gelten gleichfalls für die Gewerbemietverhältnisse der städtischen Wohnungsunternehmen.
Dazu sagte Senator Andreas Geisel: „Wir stellen sicher, dass keine Mieterin und kein Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ihre Wohnung verlieren, weil sie die steigenden Heiz- und Energiekosten nicht mehr zahlen können. Niemand sollte Angst vor dem Verlust der Wohnung haben. Ich werde dieses Vorgehen auch gegenüber den privaten Partnern in unserem Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen deutlich machen.“
Die privaten Vermieter müssten dem Beispiel der städtischen Wohnungsunternehmen folgen, so der SPD-Politiker. „Das wäre ein starkes Zeichen der Solidarität und der Fürsorge für ihre Mieterinnen und Mieter. Ich fordere auch die Bundesregierung auf, dem Berliner Weg zu folgen und dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. In schwierigen Zeiten müssen wir eng zusammenstehen.“
Text: red/nm