Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr ab 2. Februar. Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber
Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr ab 2. Februar. Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Ganz egal ob Gesundheit, Konsum oder Verkehr: Im Februar 2023 tritt eine Reihe von Neuerungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten davon zusammengetragen.

Im Februar 2023 treten in Deutschland und Berlin eine Reihe von neuen Gesetzen und Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Lebens haben werden. Von Gesundheit bis Verkehr, wir haben die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.

Maskenpflicht in Zügen endet

In Zügen und Bussen ohne Maske reisen, das war aufgrund der Corona-Pandemie seit Mitte 2020 in Deutschland verboten. Einige Bundesländer wie Bayern hatten die Regel zur Maskenpflicht im ÖPNV bereits Ende 2022 wieder gekippt, doch von Februar an kann dann auch wieder bundesweit sowie im Fernverkehr ohne Maske gefahren werden. Die Bundesländer und Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatten sich darauf Anfang Januar dieses Jahres geeinigt. 

Ein Schild mit der Aufschrift «Zustieg nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.» klebt an der Zugtür einer S-Bahn.
Ein Schild mit der Aufschrift „Zustieg nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.“ klebt an der Zugtür einer S-Bahn. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Jedoch variiert der konkrete Tag, an welchem die Maskenpflicht endet, von Bundesland zu Bundesland. In Berlin und Brandenburg wird die Maskenpflicht für den Öffentlichen Nahverkehr am 2. Februar aufgehoben. Am gleichen Tag fällt auch die Pflicht zur Maske im Fernverkehr – und das bundesweit. 

Hingegen bleiben soll vorerst die Maskenpflicht in Berliner Arztpraxen. Hier ist ein Ende der Pflicht zur Maske für Ende März im Gespräch, einen konkreten Termin gibt es jedoch bislang noch nicht.

Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Ebenfalls gelockert werden die Corona-Regeln bezüglich des Arbeitsplatzes. Die dafür bisher zuständige Arbeitsschutzverordnung läuft am 2. Februar aus, so hat es das Bundeskabinett am 25. Januar beschlossen.

Danach müssen Arbeitgeber keine Homeoffice– und Corona-Test-Angebote für ihre Beschäftigten mehr machen. Diese waren bis dahin im Rahmen eines Hygienekonzept zum Schutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben.

Neue Norm für Auto-Verbandskästen

Im Vergleich zu den ersten beiden Änderungen wirkt eine weitere neue Regelung für den Februar wie aus der Zeit gefallen. Sie betrifft die vorgeschriebene Ausstattung der Auto-Verbandskästen: Ab dem 1. Februar 2023 gilt für Verbandskästen in PKWs, dass zu der Ausstattung auch zwei Gesichtsmasken gehören.

Diese Neuerung wurde vor einem Jahr beschlossen und tritt nun in Kraft. Hingegen nicht mehr mitgeführt werden müssen das Dreieckstuch und das Verbandstuch.

Energiesparlampen werden verboten

Das mag zunächst überraschend klingen, aber: Ab Ende Februar dürfen bestimmte Arten von Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Betroffen von dem Verbot sind Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Nach dem 25. Februar darf der Handel nur noch Restbestände verkaufen. Der Grund für das Verbot der Energiesparlampen ist, dass diese giftiges Quecksilber enthalten.

Ab Februar ziehen viele Bier-Produzenten die Preise an. Foto: IMAGO / Sven Eckelkamp
Ab Februar ziehen viele Bier-Produzenten die Preise an. Foto: IMAGO / Sven Eckelkamp

Bier wird teurer

Steigende Lebensmittelpreise sind die Verbraucherinnen und Verbraucher aus den letzten Monaten bereits gewöhnt, doch ab Februar trifft es auch das Bier. Dessen Preise steigen ab dem kommenden Monat, wie mehrere Brauereien angekündigt haben.

Veltins zieht schon ab dem 29. Januar beim Preis an, die Bitburger-Gruppe erhöht die Bierpreise ab dem 1. Februar. Andere Hersteller werden wohl folgen, so auch Krombacher, hier werden die Preise ab dem 1. März angezogen.

Text: red/su