Streifenwagen der Berliner Polizei mit Blaulicht unterwegs in Berlin. / Berlin police patrol car with blue lights on the road in Berlin. Berliner Polizei *** Berlin police patrol car with blue lights on the road in Berlin Berlin police patrol car with blue lights on the road in Berlin Berlin police sn_ph20211005-4753.jpg

Seit dem 18. Januar hat die Berliner Polizei die erste Stufe ihres „Rahmenplans Pandemie“ ausgerufen. Damit reagiert sie präventiv auf die  gestiegenen Infektions- und Quarantänezahlen. Am 17. Januar waren 796 Polizisten mit dem Corona-Virus infiziert und meldeten sich krank bzw. in Quarantäne.
 
Der „Rahmenplan Pandemie“ der Polizei Berlin wurde bereits 2010 erstellt und erlassen. Er berücksichtigt wissenschaftliche Aspekte sowie Erkenntnisse zu Pandemien, wird fortwährend an aktuelle sowie prognostizierte Erfordernisse angepasst und regelt abgestufte Maßnahmen, teilt die Berliner Polizei mit.

Ab 15 Prozent Krankheitsstand

Ziel ist die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Dienstbetriebs. Auf Grundlage von Modellen der Weltgesundheitsorganisation und des Robert Koch-Instituts wurden Infektionsszenarien durchdacht und ein Stufenmodell entwickelt:
Die Pandemiestufe I wird ausgerufen, wenn die krankheitsbedingte Abwesenheit eine Quote von 15 – 30 Prozent des Gesamtpersonals ausmacht. Für die Pandemiestufe II gilt eine Krankenstand von 30 bis 50 Prozent des Personals. Jede darüber liegende Quote
 löst die Pandemiestufe III aus.

Festgelegte Maßnahmen

An der jeweiligen Pandemiestufe orientiert werden vordefinierte, erforderliche Maßnahmen ergriffen. Dazu zälnen die interne Prävention, die Eindämmung, der Personalausgleich und die  Aufrechterhaltung der Kernaufgaben.

Bei der nun vollzogenen Einleitung der Pandemiestufe I handelt es sich nach Angaben der Berliner Polizei um einen geplanten, vorsorglichen Akt, in dessen Folge die festgelegten, innerbehördlichen Maßnahmen getroffen werden. Auswirkungen für die Menschen in Berlin seien nicht spürbar. Vielmehr gehe es sowohl um den Schutz der Mitarbeitenden als auch um die Bündelung von Maßnahmen und Informationen.

Wie schon zuvor in Hochphasen der Pandemie bündelt die polizeiinterne Koordinierungsstelle COVID wieder einen Krisenstab COVID. Dieser organisiert alle gesundheitlichen, organisatorischen, koordinativen und logistischen Fragen der Behörde, die in Zusammenhang mit der Pandemie stehen, und trifft unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen.

Die Maßnahmen

Im Falle von pandemiebedingten, größeren Personalausfällen auf beispielsweise einem Polizeiabschnitt wird es Personalausgleiche innerhalb der jeweils örtlich zuständigen Direktion geben. Bei Kommissariaten des Landeskriminalamtes werden Mitarbeiter aus anderen Kommissariaten eingebunden. Fortbildungsmaßnahmen werden mit Ausnahme der systemrelevanten Fortbildungen wie dem Schießtraining reduziert oder eingestellt.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik stellt dabzu klar: „Mir war es sehr wichtig, bereits frühzeitig den nächsten Schritt in der vorsorglichen Begegnung der Infektionslage zu gehen. Ich trage die Verantwortung für die Sicherheit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Menschen in unserer Stadt. Auch wenn bisher keine Auswirkungen auf unsere Leistungsfähigkeit festzustellen sind, verbietet sich ein weiteres Warten schon aus dieser Verantwortung heraus.“

Text: red/ ylla, Bild: