Beteiligung der Öffentlichkeit: Um die Kleingärten im „Werbellinbecken“ in Mahlsdorf zu sichern, hat das Bezirksamt einen neuen Bebauungsplan für das Grundstück entworfen. Interessierte können diesen Entwurf ab sofort einsehen und Stellungnahmen zu den Planinhalten abgeben.
Die Kleingartenanlage „Werbellinbecken” soll durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Dauerkleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Auch wird auf einer Fläche ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt, um der Öffentlichkeit den Zugang zum Bienengarten zu gewährleisten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geführt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einem Umweltbericht abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planinhalten abgegeben werden. Interessierte können sich zu dem Ziel der Kleingartennutzung äußern oder auch andere Positionen einbringen. Diese werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander alle eingebunden. Die Pläne liegen noch bis zum 5. April aus.
Die Planunterlagen sind unter den Beteiligungsportalen Mein Berlin.de und im Bezirksamtsauftritt sowie vor Ort einsehbar.
Öffnungszeiten Auslegungsort:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Text: red