Dank dem Hunderegister sollen herrenlose Vierbeiner künftig einfacher identifiziert werden können
Dank dem Hunderegister sollen herrenlose Vierbeiner künftig einfacher identifiziert werden können, so der Berliner Senat.

Seit Jahresbeginn müssen Hunde in Berlin zentral registriert werden. Vor der Aufnahme ihrer Tiere ins Register haben Halter einiges zu beachten.

Mithilfe des zum Jahresanfang eingeführten Berliner Hunderegisters können aufgefundene Hunde künftig leichter identifiziert sowie deren Halter ermittelt werden. Das teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit. Mit dem Register seien künftig auch statistische Auswertungen zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen möglich.

Übergangsfrist bis Juli

Seit dem 1. Januar ist jeder, der in Berlin dauerhaft einen Hund hält, nach dem Berliner Hundegesetz verpflichtet, das Tier in dem zentralen Register anzumelden. Hat die Hundehaltung bereits vor dem Inkrafttreten des Registers begonnen, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, so die Senatsverwaltung. Halter müssen ihre Hunde also spätestens bis zum 1. Juli im Register eintragen lassen.

Nach der Registrierung eines Hundes erhalten Nutzer einen Gebührenbescheid, auf dem der zu zahlende Betrag angegeben ist. Dieser Bescheid gilt als Nachweis für die Registrierung.

Für die Meldung eines Hundes ab seinem vollendeten dritten Lebensmonat werde „zwingend“ die 15-stellige Transpondernummer des Chips, den das tierärztliche Fachpersonal dem Hund eingesetzt hat, benötigt. Diese Nummer sei zum Beispiel im EU-Heimtierausweis zu finden.

Regelung für Zweitwohnsitz

Hundehalter sind zudem verpflichtet, Änderungen dem Register mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Hund nicht mehr gehalten wird . Diese sowie Änderungen zu Namen oder der Anschrift können selbstständig im Halterkonto angepasst werden.

Übrigens: Auch für den Fall, dass eine dauerhafte Haltung des Tieres in Berlin als Zweitwohnsitz erfolgt, ist eine Registrierung erforderlich. Zudem gilt: Haltende, deren Haustiere in einem anderen Haustierregister gemeldet sind, müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen. Die Eintragung ins Hunderegister ersetzt nicht die Anmeldung bei der Finanzverwaltung.

Mit der Führung des Hunderegisters Berlin wurde das Unternehmen GovConnect GmbH beauftragt. Weitere Informationen zum neuen Hunderegister sowie zur Registrierung eines Hundes gibt es online.

Text: red/nm, Bild: IMAGO/paulrose