Die Berliner Ex-Abgeordneten verlangen höhere Pensionen und klagen mit dieser Forderung vorm Verfassungsgericht. Der Bund der Steuerzahler sieht eine Lawine von Ausgaben auf den Landeshaushalt zurollen. „Eine Alterversorugng von über 100 Prozent versteht kein Rentner und kein Pensionär“, sagt der Vorsitzende Alexander Kraus.
Nach einem Artikel in der „B.Z.“ zu einer Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht gegen die 2019 beschlossenen Änderungen der Ruhegehaltsregelungen für ehemalige Abgeordnete hofft der Bund der Steuerzahler auf eine baldige gerichtliche Klarstellung.
„Das versteht kein Rentner und kein Pensionär“
Hierzu erklärte der Berliner Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Alexander Kraus: „Die Erhöhung der Ruhegehaltsansprüche ab 2020 auch für zuvor zurückgelegte Mandatszeiten, also als sich das Abgeordnetenhaus noch als Teilzeitparlament mit entsprechend niedrigeren Entschädigungen verstand, ist zumindest unanständig, wahrscheinlich aber auch verfassungswidrig. Eine Altersversorgung von über 100 Prozent versteht kein Rentner und kein Pensionär. “
Kraus wies auch darauf hin, dass sich seit der im September 2019 beschlossenen Reform des Berliner Landesabgeordnetengesetzes das Abgeordnetenhaus als Hauptzeitparlament versteht. Damals hatte das Abgeordnetenhaus die Entschädigungen und die Ruhegehaltsansprüche mit dem Argument um rund 58 Prozent angehoben, dass man eben kein Teilzeitparlament sei, den Begriff des Vollzeitparlaments aber vermieden, weil man offenbar nicht die Diskussion um die logische Konsequenz einer Reduzierung der Mandate führen wollte.
Eine Lawine von Ausgaben
Der Bund der Steuerzahler sieht hier eine Lawine an Ausgaben für die Versorgungsbezüge der ehemaligen Abgeordneten auf den Landeshaushalt zurollen, sobald der Anteil der ehemaligen Abgeordneten an den künftigen Versorgungsempfängern steigt, die seit Anfang 2020 ein Mandat inne hatten. So sind im Haushalt für 2023 bereits 9,36 Mio. Euro an Versorgungsbezügen eingeplant. Zehn Jahr zuvor waren noch 6,31 Mio. Euro veranschlagt. Das entspricht einer Steigerung von über 48 Prozent.
Ausgaben haben sich mehr als verdoppelt
Insgesamt haben sich laut dem Bund der Steuerzahler seit 2012 die Ausgaben für das Berliner Abgeordnetenhaus mehr als verdoppelt. „Die Hauptursachen liegen in der Ausweitung der Kostenpauschalen für die Abgeordneten ab 2014, der massiven Erhöhung der Fraktionszuschüsse 2017 und der völlig maßlosen Erhöhung der Entschädigungen und Ruhegehaltsansprüche ab 2020. Die Gesamtausgaben für das Abgeordnetenhaus von Berlin beliefen sich laut Haushaltsplan für 2012 auf 39,92 Mio. Euro. Für 2022 war der Ansatz bereits auf 85,78 Mio. Euro geklettert. Das entspricht einer Ausgabensteigerung um fast 116 Prozent in zehn Jahren, also einer jährlichen Steigerungsrate von durchschnittlich acht Prozent. Für das Haushaltsjahr 2023 ist eine weitere Steigerung auf 86,12 Mio. Euro geplant“, heißt es in einer Mitteilung.
Das hat der Bund der Steuerzahler Berlin in einer detaillierte Analyse der Entwicklung der Haushaltsansätze für das Berliner Abgeordnetenhaus für die letzten zehn Jahre ermittelt:
https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/parlamentarische-kostenexplosion/