Grundsteuerreform
Grundsteuerreform wird umgesetzt. Bild: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Nach jahrelangen Vorbereitungen beginnt in Berlin nun die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform.

In einem ersten Schritt müssen Eigentümer von Grundstücken und Eigentumswohnungen zwischen Juli und Oktober Erklärungen abgeben, um den sogenannten Grundsteuerwert zu ermitteln, wie Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) am Mittwoch mitteilte.

Notwendig sind dazu Angaben wie Wohnfläche, Alter der Wohnung, Bodenrichtwert und Nummer des Flurstücks. „Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Steuererklärung vorzubereiten und zu schauen, ob die notwendigen Unterlagen zum Grundbesitz vorliegen“, riet Wesener. Die Berliner Steuerverwaltung rechnet mit etwa 830.000 Steuererklärungen, darunter 700.000 für Wohngrundstücke.

Messzahlen festlegen

Ist der Grundsteuerwert ermittelt, folgen noch zwei weitere Schritte, ehe die Reform 2025 greift und die neue Höhe der Grundsteuer feststeht. Dann muss das Abgeordnetenhaus nämlich noch den neuen Steuerhebesatz sowie sogenannte Messzahlen festlegen, was 2024 passieren soll.

Gerade mit den Messzahlen hat das Land die Möglichkeit, die Steuerlast etwa für gemeinnützig wirtschaftende Wohnungsgenossenschaften oder kommunale Gesellschaften zu reduzieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisher in Deutschland praktizierte System der Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuordnung verlangt. Das neue Verfahren, das in Berlin wie in zehn weiteren Bundesländern umgesetzt wird, berücksichtigt stärker als bisher den Wert von Immobilien und ist damit nach Einschätzung Weseners gerechter. Einige Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen gehen andere Wege.

Von Wohnlage abhängig

Wesener unterstrich, dass das neue Modell aufkommensneutral sei. Das Land wolle also über die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr einnehmen als bisher – rund 850 Millionen Euro jährlich. Im Detail kann die Steuer, die Eigentümer auf die Mietnebenkosten umlegen können, aber steigen oder sinken. Das hängt nicht zuletzt von der Wohnlage ab. Die Steuer wird nicht nur auf Wohnhäuser, sondern auf Immobilien aller Art und auch auf unbebaute Grundstücke fällig.

Quelle: dpa