Am 1. Oktober ändert sich einiges für Verbraucher. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Führerscheinprüfung mit neuen Fragen
Zum Oktober gibt es einige Änderungen bei der theoretischen Fahrprüfung. Konkret betrifft das den amtlichen Fragenkatalog: Viele Fragen wurden überarbeitet, zusätzlich gibt es neue Aufgaben rund um Pkw und Mofa. Insgesamt kommen 52 Fragen dazu, 37 wurden gestrichen. Wer die Prüfung vor dem 1. Oktober ablegt, für den bleibt alles beim aktuellen Stand. Alle, die die Prüfung nach dem 1. Oktober machen, müssen die Antworten auf die neuen Fragen dann schon parat haben.
Mindestlohn steigt
Ab 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro auf zwölf Euro je Arbeitsstunde. Am 10. Juni wurde das Gesetz durch den Bundesrat bestätigt. Damit für Minijobber weiterhin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, wird die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro ab Oktober auf 520 Euro angehoben und künftig an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Auszubildende, Ehrenamtler oder Selbstständige haben hingegen keinen Anspruch auf Mindestlohn.
Neue Corona-Regeln
Ab dem 1. Oktober und bis zum 7. April 2023 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Demnach ist es Ländersache, ob im ÖPNV weiter Maske getragen werden muss, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. In Berlin bleibt die Pflicht zum Maskentragen weiterhin bestehen. Kinder mit Infektionsverdacht müssen – entgegen den ursprünglichen Planungen – nicht zum Arzt. Stattdessen genügt ein negativer Selbsttest, um wieder in die Schule gehen zu dürfen.
Ende der Grundsteuererklärung
Immobilieneigentümer haben noch bis Ende Oktober Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Allerdings könnte die Frist noch einmal verlängert werden, wie Finanzminister Christian Lindner (FDP) andeutete. Die Regelung ist außerdem Ländersache.
Gasumlage: Kommt sie oder kommt sie nicht?
Aufgrund der Gasbeschaffungsumlage, besser bekannt als Gasumlage, müssen Gaskunden ab Oktober mit höheren Kosten rechnen. Die Gasumlage wurde auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Laut der Verbraucherzentrale Berlin müsse sich eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr auf jährliche Mehrkosten von 575 Euro brutto einstellen – vorausgesetzt, die Umlage bleibt unverändert auf dem aktuellem Niveau.
Noch aber ist nicht sicher, dass die Umlage tatsächlich kommt. Denn immer mehr Politiker der Regierungsparteien SPD, FDP und Grünen rückten in den vergangenen Tagen von der Gasumlage ab. Zuletzt hatte auch Robert Habeck rechtliche Bedenken angemeldet. Ob die Gasumlage nicht doch noch gekippt wird, werden die nächsten Tage zeigen.
Text: kr