Beschäftigte in Nacht- und Wechselschichten sollen künftig einfacher per Ausnahmegenehmigung frei parken können. Das hat der Senat jetzt mit dem Bezirk Mitte erarbeitet, nachdem die Mitarbeiter des Virchow-Klinikums durch die neue Parkzone 77 bis zu 300 Euro Parkgebühren im Monat zahlen müssten.
Ausnahmen von der Parkscheinpflicht sollen bei Arbeitszeiten bis einschließlich 6.00 Uhr morgens anerkannt werden. Außerdem können sich Beschäftigte künftig häufige ungeplante Wechsel der Arbeitszeit in der Nacht pauschal von ihrer Dienststelle bescheinigen lassen. Das sieht ein Leitfaden vor, den der Senat mit dem Bezirk Mitte erarbeitet hat.
Neuer Leitfaden gilt ein Jahr
Von den Empfehlungen profitieren vor allem Beschäftigte von Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämtern. Der Leitfaden soll nun mit den übrigen Bezirken abgestimmt werden und zunächst für ein Jahr gelten und dann bei Bedarf angepasst werden.
«Menschen, die für uns alle zu ungünstigen Zeiten ihren Dienst antreten müssen, sollen nicht noch zusätzlich belastet werden», hob Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Samstag hervor. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) ergänzte, Behörden, Institutionen und Unternehmen müssten außerdem ihren Beitrag zur Verkehrswende leisten – etwa durch Parkplätze auf Betriebsgeländen, Firmentickets für den Nahverkehr, Mietstationen für Autos, Fahrräder und Roller sowie gesicherte Fahrradständer.
300 Euro Parkgebühren im Monat
Für Aufregung hatte zuvor gesorgt, dass etwa Mitarbeiter des Virchow-Klnikums durch die Einrichtung der Parkzone 77 rund um das Gebiet See-, Müller-, Fenn- und Sylter Straße ab Montag zur Kasse gebeten sollen. Für die teilweise im Schichtdienst arbeitendenden Mitarbeiter des Virchow-Klinikums könnten durch den Preis der Parktickets von zwei Euro pro Stunde bis zu 300 Euro im Monat an Parkgebühren zukomme.
Text: dpa/sara