Herta Däubler-Gmelin (SPD), Kommissionsvorsitzende, vor Beginn der Sitzung der Expertenkommission.
Herta Däubler-Gmelin (SPD), Kommissionsvorsitzende, vor Beginn der Sitzung der Expertenkommission. Bild Carsten Koall/dpa

Sieben Monate nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin hat eine Expertenkommission ihre Arbeit aufgenommen.

Das Gremium unter der Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) kam am Freitag erstmals zusammen.

Es soll sich in den kommenden Monaten mit der Frage beschäftigen, ob ein Enteignungsgesetz verfassungsgemäß wäre, und zusätzlich wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Belange beleuchten. Nach einem Jahr soll das Gremium dem Senat eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.

So transparent wie möglich

Nach der ersten Sitzung kündigte Däubler-Gmelin an, dass die Kommission möglichst transparent arbeiten wolle. Die Mitglieder hätten sich auf den Grundsatz verständigt, „dass wir so öffentlich wie möglich das Verfahren gestalten“.

Schließlich sei das Interesse in der Berliner Bevölkerung an der Thematik sehr groß. So sei beim nächsten Treffen am 9. Juni eine öffentliche Anhörung geplant, bei der verschiedenste Gruppen und Beteiligte ihre Standpunkte, Argumente und Fakten vortragen sollen.

Ach eine eigene Internetseite ist nach Angaben der Vorsitzenden vorgesehen. Die Kommission wolle dort Sitzungsprotokolle veröffentlichen, „die Auskunft darüber geben, über was wir diskutieren und zu welchen Ergebnissen wir kommen“. Ob das übereinstimmende Empfehlungen sein werden oder solche von Mehrheiten und Minderheiten, werde man sehen.

13 Fachleute in Gremium

Dem Gremium gehören 13 Fachleute an, größtenteils Rechtswissenschaftler. Zehn davon wurden von unterschiedlichen Senatsverwaltungen nominiert, drei von der Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen.

Mit der Einsetzung der Kommission reagiert der rot-grün-rote Senat auf den von der Initiative angestoßenen Volksentscheid, bei dem am 26. September vergangenen Jahres gut 59 Prozent der Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt hatten.

Die Hoffnung der Initiative ist, dass durch eine solche Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann.

Positionen unterschiedlich

Innerhalb des rot-grün-roten Senats sind die Positionen zur Enteignungsfrage jedoch unterschiedlich. Die SPD mit der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey lehnt die Idee ab, die Linken sind ohne Wenn und Aber für Wohnungsenteignungen. Die Grünen halten einen solchen Schritt als letztes Mittel ebenfalls für möglich.

Däubler-Gmelin verwies darauf, dass es bereits mehr als ein Dutzend unterschiedlicher Gutachten zur Frage gibt, ob Enteignungen möglich sind oder nicht. Klar sei, dass es im Grundgesetz den Artikel 15 gebe, der aber noch nie angewandt worden sei.

Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Quelle: dpa