Die steigenden Energiepreise verunsichern viele Verbraucher. Bild: IMAGO/Christian Ohde
Die steigenden Energiepreise verunsichern viele Verbraucher. Bild: IMAGO/Christian Ohde

Eigentlich sollten Haushalte erst ab März 2023 von der Gaspreisbremse profitieren. Nun hat die Bundesregierung ihren Plan für Entlastungen geändert.

Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden. Das berichtet rbb24.

Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Einmalzahlung im Dezember beschlossen.

12 Cent pro Kilowattstunde

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten.

Text: nm