Einmal durchatmen? Keine Maskenpflicht mehr im Nah- und Fernverkehr. Bild: iStock/Getty Images Plus/ZzzVuk
Einmal durchatmen? Keine Maskenpflicht mehr im Nah- und Fernverkehr. Bild: iStock/Getty Images Plus/ZzzVuk

Nach fast drei Jahren Corona-Pandemie sind die meisten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gefallen. Was gilt jetzt noch und was nicht? Ein Überblick.

Das war ein Zeichen und ein Impuls für das Beenden der Corona-Maßnahmen, als der Berliner Virologe Christian Drosten Ende Dezember im „Tagesspiegel“ verkündete: „Wir erleben in diesem Winter die erste endemische Welle mit Sars-CoV-2, nach meiner Einschätzung ist damit die Pandemie vorbei.“

Endemie versus Pandemie

Eine Krankheit gilt übrigens als „endemisch“, wenn sie in einer Region fortwährend auftritt. Beispiele dafür sind viele virusbedingte Atemwegserkrankungen, wie zum Beispiel die Grippe. Sie treten nicht immer gleich häufig auf, sondern in Wellen. „Die COVID-19-Pandemie war von heftigen Infektions- und Krankheitswellen geprägt und geht allmählich in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen über“, wird auf der Website www.infektionsschutz.de erklärt.

Verwirrende Masken-Regeln in Bus und Bahn

In einer Übergangsphase hatte in der Bundesrepublik Deutschland kaum mehr jemand einen Überblick, welche Corona-Maßnahmen wo noch galten. Eine einheitliche Linie gab es lange nicht. Verwirrend für viele Menschen. Besonders das Tragen der Maske in Bus und Bahn war undurchschaubar. Beispiel: Wer im Dezember von Sachsen-Anhalt nach Berlin mit dem Zug fuhr, durfte in Sachsen-Anhalt ohne Maske den Zug betreten, denn dort wurde die Maskenpflicht bereits am 8. Dezember 2022 aufgehoben.

Auf dem Weg zum Ziel war das Tragen einer FFP2-Maske im Zug jedoch in Brandenburg und Berlin weiterhin Pflicht. Über die Zudgruchsage wurden dann alle Fahrgäste informiert, sich die Masken mit Überqueren der Grenze nach Brandenburg aufzuziehen. Wofür? Um sich vor den Viren der Menschen zu schützen, mit denen man schon gut eine Stunde zusammen in der Bahn saß?

Nun ist das Tragen der Maske im Nah- und Fernverkehr Geschichte. Berlin und Brandenburg haben gemeinsam mit Bremen und Mecklenburg-Vorpommern als letzte Bundesländer das Ende der Maskenpflicht zum 2. Februar 2023 eingeläutet. Was gilt jetzt noch und was nicht?

1. Keine Maskenpflicht mehr in Flugzeugen

Das Reisen per Flugzeug ist wieder wie vor der Pandemie möglich: Seit 1. Oktober gelten in Deutschland gelockerte Corona-Schutzmaßnahmen. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes gibt es im Flugverkehr keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Einige EU-Staaten wiederum haben eigene Gesetze. So muss zum Beispiel auf Flügen von und nach Spanien noch bis zum 7. Februar eine Maske getragen werden.

2. Nah- und Fernverkehr bundesweit ohne Maskenpflicht

Bundesweit gilt seit 2. Februar keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr und im Nahverkehr. Die Bundesländer können eigene Regelungen etwa im öffentlichen Nahverkehr erlassen. Dies regelt das aktuelle Infektionsschutzgesetz, das noch bis zum 7. April gültig ist.

3. Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen bleibt

Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern. Für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. 

4. Impfstatus spielt keine Rolle mehr

Mit der dritten Dosis vollständig geimpft. Bild: iStock/Getty Images Plus/Chaz Bharj
Mit der dritten Dosis vollständig geimpft. Bild: iStock/Getty Images Plus/Chaz Bharj

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Als vollständig geimpft gelten seit 1. Oktober 2022 Menschen, die drei Impfungen gegen Corona bekommen haben oder folgendes auf sie zutrifft:

– nachgewiesene Corona-Infketion mit Antikörpertest vor der ersten Impfung
– eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion vor der zweiten Impfung
– eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion nach der zweiten Impfung. Seit der Infektion müssen mindestens 28 Tage vergangen sein.

5. Quarantäne-Regeln in Berlin

Die derzeitige Basisschutzmaßnahmenverordnung soll auf Empfehlung der Gesundheitssenatsverwaltung am 12. Februar auslaufen. Damit entfällt ab 13. Februar 2023 auch die bisher geltende Isolationspflicht. Das Vorgehen ist eng mit dem Land Brandenburg abgestimmt, wo die Absonderungspflicht ebenfalls zum 13. Februar auslaufen soll.

In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen und Thüringen sowie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen sowie Sachsen-Anhalt wurde die Isolationspflicht bereits aufgehoben. Mecklenburg-Vorpommern soll Anfang März folgen. 

Momenten müssen sich Berliner, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, sich noch unverzüglich in die häusliche Isolation begeben. Bei einem positiven Testergebnis muss diese grundsätzlich für zehn Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test. Eine Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag der Selbstisolation möglich. Voraussetzung ist, dass Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.

Text: Sara Klinke