Arafat kommt

Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido steht ein angebliches Tondokument der beiden im Fokus. Dies ist eine aktualisierte Version zu unserer Meldung von 14.24 Uhr.

Der «Stern» hatte zunächst von dieser Aufnahme berichtet, die heimlich bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen des Musikers und seines langjährigen Managers angefertigt worden sein soll.

Eine Fälschung

Inzwischen liegt die Audiodatei dem Berliner Landgericht vor, wie der Vorsitzende Richter Martin Mrosk am Mittwoch sagte.

Er habe sie für alle Beteiligten vervielfältigen lassen. Zudem will das Gericht einen Sachverständigen einschalten, um die Authentizität der Aufnahme zu prüfen.

Für Bushidos Anwalt, Steffen Tzschoppe, ist die Sache klar: „Ich bin davon überzeugt, dass dies eine Fälschung ist“, sagte er am Rande des Verfahrens.

Seine mit Spannung erwartete Stellungnahme zu der Aufnahme, für die auch sein Mandant noch mal persönlich zum Prozess gekommen war, fand am Mittwoch jedoch ein jähes Ende: Einer Schöffin ging es nicht gut.

Nachdem ein Rettungssanitäter sich um sie gekümmert hatte, wurde der Verhandlungstag abgebrochen. Der Prozess soll nun am 14. Februar fortgesetzt werden.

Früheres Leben

Der Berliner Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberische Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt.

Seine Brüder sollen Mittäter gewesen sein. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf den Aussagen von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi.

Der 43-Jährige ist im Prozess Nebenkläger und hat als Zeuge an 25 Tagen – teils unter Tränen – über sein früheres Leben ausgesagt.

Illegale Aufnahme

Nach seiner Darstellung sollen Arafat A.-Ch. und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben.

Hintergrund soll gewesen sein, dass der Clanchef nicht akzeptiert habe, dass der Musiker die Geschäftsbeziehung aufgelöst hatte.

Laut dem Bericht des Magazins «Stern» zeichnet die illegal aufgenommene Tonaufnahme jedoch ein anderes Bild.

Unklare Quelle

Seit deren Veröffentlichung hätten sich die Ereignisse überschlagen, schilderte Richter Mrosk am Mittwoch.

Er habe versucht, die Audiodatei beim «Stern» zu bekommen, der Verteidiger von Arafat A.-Ch. sei jedoch schneller gewesen und habe eine USB-Stick bei Gericht abgegeben.

Ungeklärt sei, woher diese Aufnahme stamme. Das Gericht bemühe sich nun, auch noch von dem Magazin die Datei zu bekommen.

So solle geklärt werden, ob die Aufnahmen übereinstimmten. Ein Gutachter solle dann die Echtheit überprüfen.

Häufige Mitschnitte

Bushidos Anwalt mutmaßte, es könnten Aufnahmen zu der laut dem Bericht rund zweistündigen Datei zusammengeschnitten worden sein. Es sei bekannt, dass der angeklagte Clanchef häufig Gespräche aufgenommen habe.

Auf seinem beschlagnahmten Handy seien 65 solcher illegalen Mitschnitte gefunden worden – die nun zur Diskussion stehende Datei aber nicht.

Prinzipiell ist eine heimliche Aufnahme von Gesprächen wie etwa ein mitgeschnittenes Telefonat nicht erlaubt und strafbar.

Im Strafverfahren unterliegen solche Aufzeichnungen allerdings nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot.

Das zuständige Gericht muss jeweils abwägen, wie es mit solchen Aufnahmen umgeht.

Text: dpa/bb, Bild:Carsten Koall