Ist es gerecht, wenn Gutverdiener nicht ihrem Gehalt entsprechend in die Rente einzahlen? Foto: IMAGO / Steinach
Ist es gerecht, wenn Gutverdiener nicht ihrem Gehalt entsprechend in die Rente einzahlen? Foto: IMAGO / Steinach

Mit Blick auf die Zukunft der deutschen Rentenversicherung rückt eine zentrale Größe immer stärker in den Fokus: die Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG). In einem System, das auf Solidarität und finanzieller Ausgewogenheit beruht, entfacht sie oft hitzige Debatten. Schließlich könnte die BBG über das Gelingen oder Scheitern des deutschen Rentensystems mitentscheiden.

In den unterschiedlichen Sozialversicherungen, etwa in der Kranken- oder Rentenversicherung, sind die Beitragsbemessungsgrenzen unterschiedlich hoch. Das Prinzip dahinter ist jedoch stets das gleiche: Nur bis zu einer bestimmten Höhe sind Einkommen auch beitragspflichtig. Der Verdienst, der über diese Grenze hinausgeht, ist beitragsfrei, wird also nicht mehr mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt. Diese relativ hohen Grenzwerte werden Jahr für Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Die BBG in der Rentenversicherung stieg 2024 auf 7.550 Euro (West) bzw. 7.450 Euro (Ost) pro Monat.

Doch warum gibt es diese Beitragsbemessungsgrenze überhaupt? Es scheint fast so, als ob der Staat freiwillig auf Sozialabgaben verzichten würde. Allerdings zielt die Deckelung nicht auf die Einnahmen, sondern auf die Ausgaben des Staates ab. Durch die BBG soll verhindert werden, dass bei sehr hohen Einkommen die Rentenansprüche der Arbeitnehmer quasi ungebremst steigen. Bei Gutverdienern wird angenommen, dass sie im Alter keine darüber hinausgehende Absicherung benötigen oder mittels privaten Altersvorsorge anderweitig vorgesorgt haben.

Erhöhen oder direkt abschaffen?

Dennoch wird die Beitragsbemessungsgrenze häufig kritisiert. Vor allem deshalb, weil Personen, die sich mit ihrem  Einkommen über der BBG befinden, nicht mehr im sogenannten Solidarprinzip eingeschlossen sind. Dabei ist genau das der eigentliche Kern des gesetzlichen Rentenversicherungssystems: Die Jungen zahlen für die Alten. Wer mit seinem Einkommen jedoch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (zum Beispiel 13.000 Euro im Monat), zahlt nicht mehr in die Rentenkasse ein als jemand, der 7.500 Euro verdient. So entgehen dem solidarischen Umlagesystem beträchtliche Summen.

SPD und Grüne kritisieren diese Grenze der Solidarität. Vertreter beider Parteien erwägen immer wieder, Gutverdiener und deren Arbeitgeber mehr zahlen zu lassen und die Kosten so umzuverteilen. 2020 schlug der damalige SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans sogar das komplette Aus für die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. „Die Deckelung für hohe Einkommen gehört […] auf den Prüfstand“, so der Sozialdemokrat.

Gegenwind zu solchen Forderungen kommt hingegen von der Union, der FDP und nicht zuletzt den Arbeitgebern. Steffen Kampeter (CDU) von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sagt, eine außerordentliche Anhebung der Bemessungsgrenze komme „einer Sondersteuer auf hochqualifizierte Arbeit gleich“. Er plädiert für eine Gesamtbetrachtung des Reformbedarfs in den Sozialversicherungen. Diese ist zwar angesichts des demografischen Wandels und wachsender sozialer Ungleichheit nötig, sollte aber auf lange Sicht auch neue Ansätze bei der Beitragsbemessungsgrenze ganz gewiss nicht einfach ignorieren.

Ihre Meinung

Wer sollte wie viel in die Rentenkasse einzahlen? Muss die Beitragsbemessungsgrenze reformiert werden? Und wie ist Ihre eigene Situation in Sachen Altersvorsorge? Schreiben Sie uns per E-Mail an:

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