Ab dem 1. Januar kann das neue Sozialticket in Berlin genutzt werden - doch es gibt einige Hürden. Foto: IMAGO / imagebroker
Ab Januar 2023 kann das neue Sozialticket in Berlin genutzt werden - doch es gibt einige Hürden. Foto: IMAGO / imagebroker

Ab Januar 2023 kostet das Berliner Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr nur noch 9 Euro statt wie bisher 27,50 Euro. Doch bei der Anmeldung gibt es einige Hürden und Fallstricke – wir verraten, was Sie alles beachten müssen.

Nach dem großen Erfolg im Sommer 2022 gibt es endlich wieder ein 9-Euro-Ticket – zumindest teilweise. Denn ab dem 1. Januar 2023 können alle Berliner, die Sozialleistungen empfangen, deutlich günstiger mit den Bahnen und Bussen der Stadt fahren.

Wer kann das „Berlin-Ticket S“ kaufen?

Bislang kostete das „Berlin-Ticket S“ pro Monat 27,50 Euro, nun wird der Verkaufspreis für mindestens drei Monate auf 9 Euro gesenkt. Zu beachten ist, dass es nur für die Tarifbereiche A und B gilt und nicht übertragbar ist. Für einzelne Fahrten in den Teilbereich C des Berliner Umlandes ist laut dem VBB der Zukauf eines Anschlussfahrausweises möglich. Dafür kann ein Hund gratis mitgenommen werden.

Ein „Berlin-Ticket S“ kann von allen Menschen beantragt werden, die ab dem Januar 2023 entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. ALG1-Empfänger dürfen das „Berlin-Ticket S“ hingegen nicht nutzen. Das Angebot soll laut dem Senat vorerst nur bis April gelten – ob es danach zum gleichen Preis fortgeführt wird, steht bislang nicht fest.

Hürden des neuen Tickets

Doch der Erhalt des neuen Sozialtickets ist auf den ersten Blick gar nicht so einfach – manch einer mag sich sogar an den berühmten „Passierschein A38“ erinnert fühlen. Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen Leistungsbezieher zunächst den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S, der als Nachfolger vom „berlinpass“ gilt und in der Regel von den Ämtern automatisch an Sozialleistungsempfänger zugeschickt wird. Nur in besonderen Ausnahmefällen muss der Berechtigungsnachweis selbst beantragt werden.

Wichtig: Immer die entsprechenden Nachweise für den Fall einer Kontrolle bei sich führen. Foto: IMAGO / Jürgen Ritter
Wichtig: Die entsprechenden Nachweise für den Fall einer Kontrolle bei sich führen. Foto: IMAGO / Jürgen Ritter

Mit diesem kann man sich schließlich im Online-Portal des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ herunterladen. Diese berechtigt zum monatsweisen Kauf des „Berlin-Ticket S“. Erhältlich ist es über die üblichen Verkaufskanäle, zum Beispiel an den Automaten der S-Bahn Berlin oder über die App „DB Navigator“.

Für den Fall, dass Berechtigte den Nachweis zu spät vom Amt erhalten, gilt bis Ende März eine Übergangsregelung. Ein bis 2023 gültiger „berlinpass“ soll dann bei Fahrscheinkontrollen anstelle der neuen Berechtigungsnachweises ebenso akzeptiert werden. Als weitere Alternative ist ein gültiger Leistungsbescheid mitzuführen, so Senat und VBB.

Text: red/su