Am 27. Juli 2022 tritt in Berlin die neue Corona-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Dann sind zum Beispiel zertifizierte Corona-Tests nach einem positiven Selbsttest nicht mehr verpflichtend. Was das bedeutet…
Der Senat hat die Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. In dieser steht: „Die Durchführung eines zertifizierten Corona-Schnelltests ist nach einem positiven Selbsttest ohne Aufsicht nicht mehr verpflichtend.“ Hintergrund sei, dass ein Schnelltest nach der neuen Testverordnung des Bundes nicht mehr für alle kostenfrei ist.
Satz wurde gestrichen
Bisher, so erklärt die Senatsverwaltung, galt laut Basisschutzmaßnahmenverordnung folgendes: „Ist die Testung nicht unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt worden, so sind die Personen verpflichtet, unverzüglich in einer zertifizierten Teststelle eine bestätigende Testung mittels eines Antigen-Tests herbeizuführen.“ Dieser Satz wurde nun in der Verordnung gestrichen, da die Corona-Testverordnung des Bundes insoweit keine Finanzierung mehr vorsieht.
Aber was bedeutet das für den Betroffenen, der sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet hat? Wenn die vermutlich infizierte Person einen zertifizierten Test machen möchte, um sich der Infektion sicher zu sein, um den Nachweis für ihren Arbeitgeber oder auch um einen Genesenennachweis zu bekommen, muss sie drei Euro dafür in einer der offiziellen Berliner Teststellen zahlen.
Oder sie geht zum Hausarzt. Dieser kann eine kostenlose Nachtestung durchführen und gegebenenfalls eine Krankschreibung ausstellen. Alternativ kann die Person in einer Teststelle ihrer Wahl ihren Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Tests einfordern. Dieser Anspruch besteht laut Senatsverwaltung aber nur, wenn die Testkapazitäten ausreichen.
Schnelltest kostet, PCR-Test ist gratis
Das heißt: Den zertifizierten Schnelltest für drei Euro gibt es für diejenigen, die sich zuhause positiv getestet haben, nicht. Den PCR-Test aber schon – jedoch nur, wenn die Testkapazitäten ausreichen. Natürlich kann auch der Hausarzt einen bestätigenden PCR-Test machen. „Dieser Weg wird auch empfohlen“, sagt die Senatsverwaltung.
Infizierte müssen zahlen, Kontaktpersonen nicht
Die Regel, dass Schnelltests nicht mehr kostenlos sind, gilt seit 30. Juni 2022. Es gibt aber Personengruppen, die weiterhin kostenlos einen Test bekommen. Dazu gehören zum Beispiel pflegende Angehörige, aber auch Menschen, die mit jemandem zusammenwohnen, der an Corona erkrankt ist. Warum positiv Getestete zahlen müssen, Kontaktpersonen aber nicht, fragen wir die Senatsverwaltung. Antwort: „Diese Frage können wir nicht beantworten. Die Testverordnung ist durch den Bund geregelt.“
Was sagen die Inzidenzen dann noch aus?
Weiter drängt sich diese Frage auf: Sind die Daten über die Anzahl der Corona-Infektionen (Inzidenzen), die das Robert-Koch-Institut (RKI) täglich veröffentlicht, noch verwendbar, wenn Menschen sich zuhause testen und ein zertifizierter Test nicht mehr verpflichtend ist? Die Antwort des Senats: „Uns ist bewusst, dass die Inzidenz aufgrund einer Untererfassung von positiv Getesteten nicht mehr allumfassend aussagekräftig ist. Deshalb richten wir, wenn es um die Anpassung bzw. Evaluierung von Maßnahmen geht, unseren Blick seit einiger Zeit stärker auf die Situation in den Krankenhäusern.“
6 von 100 Intensivbetten mit Corona-Infizierten belegt
Und wie ist die derzeitige Situation in den Krankenhäusern? „Die Zahl der Corona-Patienten in den Berliner Krankenhäusern ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen“, lässt die Senatsverwaltung wissen. 6,3 Prozent aller Intensivbetten in Berliner Krankenhäusern sind derzeit mit Menschen belegt, die mit Corona infiziert sind. Damit steht die Ampel aktuell auf gelb.
Mit oder wegen Corona?
„Das Land Berlin entscheidet dabei aber nicht generell zwischen Patienten, die wegen einer Covid-19-Erkrankung ins Krankenhaus kommen, und solchen, die mit einer Covid-19-Erkrankung hospitalisiert sind“, sagt die Senatsverwaltung.
Der Grund, warum ein Corona-Infizierter im Krankenhaus ist, wird laut Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nicht berücksichtigt. Zum einen, weil diese Einteilung nicht immer sicher vorgenommen werden kann, zum anderen, weil diese Information im Krankenhausinformationssystem nicht immer vorliegt.
Text: Sara Klinke