Stefan Evers, Parlamentarischer Geschäftsführer der Berliner CDU-Fraktion, und der Staatsrechtler Ulrich Battis. (v.l.). Bild: Nils Michaelis
Stefan Evers, Parlamentarischer Geschäftsführer der Berliner CDU-Fraktion, und der Staatsrechtler Ulrich Battis. (v.l.). Bild: Nils Michaelis

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Wiederholung der Berlin-Wahl sorgt weiter für Diskussionen. Die CDU kritisiert die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey. Der Beschwerde in Karlsruhe räumt die Partei wenig Chancen ein.

„Franziska Giffey hat ihren Laden nicht im Griff“, erklärte Stefan Evers, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, am Dienstag.

Evers Vorwurf gegenüber der Senatschefin und Co-SPD-Vorsitzenden bezog sich darauf, dass unter den 43 Beschwerdeführern gegen die komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 auch mehrere SPD-Abgeordnete sind.

Der CDU-Politiker warf zudem der von Iris Spranger (SPD) geführten Senatsinnenverwaltung vor, die Verfassungsbeschwerde der SPD-Abgeordneten zu unterstützen. Eindeutige Belege für seine These blieb er allerdings schuldig.

Eilantrag in Karlsruhe

Giffey hatte Ende November erklärt, die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen zu wiederholen, zu akzeptieren. Mitte Dezember war beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingegangen.

Am 10. Januar endete die Frist für Stellungnahmen anderer Abgeordneter und Fraktionen zu der Beschwerde beim BVG. Die Positionierung der Berliner CDU-Fraktion stellte Evers nun bei einer Pressekonferenz vor. Diese lässt sich so zusammenfassen: Die Verfassungsbeschwerde, der sich auch Mandatsträger von FDP, Linken und Grünen angeschlossen haben, ist aussichtslos.

Für das Abfassen der Stellungnahme hatte sich die CDU-Fraktion Verstärkung bei dem Staatsrechtler Ulrich Battis geholt. Dieser erklärte vor Pressevertretern, das BVG sei für die Überprüfung von Wahlen in Berlin und anderen Bundesländern nicht zuständig. Diese Aufgabe obliege allein den Landesverfassungsgerichten. 

„Die Mutter aller Wahlfehler“

„Gründe für eine Abweichung von dieser gefestigten Rechtsprechung ergeben sich weder aus dem vom Verfassungsgerichtshof beurteilten Sachverhalt noch wurden solche Gründe von den Beschwerdeführern vorgetragen.“ Daher sei die Verfassungsbeschwerde unzulässig. 

Aus Sicht der Beschwerdeführer ist die Mandatsrelevanz der Wahlfehler nicht ausreichend nachgewiesen, um eine Komplettwiederholung der Berlin-Wahl zu rechtfertigen. Battis widersprach dieser Darstellung: „Der Plan, für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen, für die Bundestagswahl und für den Volksentscheid insgesamt nur drei Minuten in der Wahlkabine anzusetzen, war die Mutter aller Fehler.“

Battis rechnet mit einer „schnellen Entscheidung“ der Karlsruher Richter, womöglich noch vor dem Wahltag am 12. Februar.

Text: Nils Michaelis