Eine Berliner Straßebahn bei Nacht.
Das Berlin-Ticket S berechtigt auch zum Bezug des Sozialtickets für den Öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Imago/Seeliger

Der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S ersetzt seit 1. Januar den bisherigen berlinpass.

Der Berechtigungsnachweis soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Neben der Berechtigung zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S), bietet er vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin an.

Erleichterte Teilhabe

Personen, die Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 32 oder § 30 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a BVG beziehen, erhielten im Dezember für das Berlin-Ticket S einen Berechtigungsnachweis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Ein Besuch im Kundencenter des LAGeSo ist nicht notwendig.

Zurzeit gibt es technische Schwierigkeiten bei der Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S über das Online-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe. Auch das Antragsformular zum Ausfüllen steht noch nicht zur Verfügung.

Lange Übergangsregelungen

Bis zum 31. März 2023 gilt bei Fahrausweiskontrollen eine Übergangsregelung:

  • Berlinpässe mit Gültigkeit für 2023 werden als Berechtigungsnachweis anerkannt.Dafür muss auf dem Ticket die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen des Leistungsbescheides eingetragen werden.
  • Ein gültiger Leistungsbescheid wird zusammen mit dem Personalausweisdokument als Berechtigungsnachweis anerkannt.

Alle Infos zur VBB-Kundenkarte und zur Übergangsregelung unter BVG.de