Diese Summe tut selbst ihm ganz schön weh: Der umstrittene YouTuber Ron Bielecki (24) ist einer der bekanntesten Streamer in Deutschland, zockt gerne vor seinen zahlreichen Followern beim Online-Glücksspiel. Das hat nun jedoch ziemlich kostspielige Konsequenzen für Bielecki.
Ein Berliner Gericht hat jetzt einen Strafbefehl wegen illegalem Glücksspiel gegen die Internet-Berühmtheit erlassen, fordert 480 000 Euro Strafe von ihm. Der Streamer, der auf Social Media gerne mit seinem Vermögen protzt, muss nun ausgerechnet deshalb so eine saftige Strafe blechen. Diese wurde nämlich auch aufgrund einer Vermögensschätzung festgelegt. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten einem Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft stattgegeben, die seit Juni 2022 gegen den Berliner ermittelte.
Illegales öffentliches Glücksspiel
Bieleckis Teilnahme an dem Glücksspiel in Onlinecasinos, die er auch live auf der Streamingplattform Twitch filmte, war illegal. In dem virtuellen Casino Stake spielte er
regelmäßig vor seinen Zuschauern. Das Problem dabei: Die Plattform hatte keine deutsche
Zulassung, um Glücksspiel anzubieten, denn der Firmensitz ist auf Curacao.
Laut der Wirtschaftswoche kam die Staatsanwaltschaft zu dem Entschluss, dass Bielecki
„von Oktober 2021 bis Mai 2022 51 Mal an illegalen Glücksspielen bei Online-Casinos“
teilnahm. Außerdem soll er mindestens 37 Mal Werbung auf seinen Kanälen dafür gemacht
haben. Die Geldstrafe von einer knappen halben Million Euro wurde vom Amtsgericht auf
120 Tagessätze zu je 4000 Euro festgelegt.
Bielecki gibt sich gelassen, legte Einspruch gegen das Urteil ein
Und wie reagiert der Berliner Twitch-Star? Vor seinen über 630.000 Instagram-Followern gibt
sich Bielecki gelassen, holte am Donnerstag noch zwei seiner Fans mit seinem Mercedes
ab, um sie in einem Berliner Szene-Restaurant zum Essen einzuladen. Einen Kommentar zu
der saftigen Strafe? Den gibt es von dem Streamer, der in der Vergangenheit durch
abwertende Kommentare über sogenannte „Geringverdiener“ Schlagzeilen machte, nicht.
Vielleicht hofft die Internet-Größe auch noch auf ein Wunder, denn: Bielecki legte Einspruch
gegen das Urteil ein, der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Text: js