Partytime im Sommer im Monbijoupark in Mitte. Foto: IMAGO / PEMAX
Partytime im Sommer im Monbijoupark in Mitte. Foto: IMAGO / PEMAX

Im Juli dieses Jahres verbot Berlin-Mitte nächtliches Alkoholtrinken in den beiden Parks des Bezirks. Doch Juristen der Humboldt Universität gingen gegen den Entscheid gerichtlich vor und bekamen nun Recht. 

Zwar sollte das Alkoholverbot in beiden Parks in elf Tagen ohnehin wieder beendet werden, doch nun fand es mit juristischer Hilfe ein früheres Ende. Hintergrund für das Verbot waren nächtliche Partyexzesse im Sommer im James-Simon- und Monbijou-Park. Der Bezirk Mitte verbot es im Juli, nachts dort Alkohol zu trinken, damit laute Partys in den Parks vermieden werden.

Im James-Simon-Park darf ab sofort wieder nachts getrunken werden. Foto: IMAGO / Westend61
Im James-Simon-Park darf ab sofort wieder nachts getrunken werden. Foto: IMAGO / Westend61

Begründung unzureichend

Die Einführung des Alkoholverbots im Juli begründete der Bezirk hauptsächlich damit, dass durch das Konsumieren von Alkohol eine Lärmbelästigung für die Anwohner entstehen würde. Zudem gab man „Vermüllung des Parks“ und „wildes Urinieren“ als weitere Folgen der Exzesse an.

Der „Arbeitskreis kritischer Jurist:innen an der Humboldt Universität“ (AKJ) legte gegen das Verbot Einspruch ein. Der AKJ meinte, die Begründung des Bezirks für das Alkoholverbot sei nicht schlüssig bzw. unzureichend. Laut den Juristen seien dies jedoch ohnehin Ordnungswidrigkeiten, die es zu verfolgen und ahnden gelte. Sie seien schließlich durch das grünanlagenrechtliche Regelwerk seit langem verboten.

Zudem würden Beweise fehlen, dass tatsächlich der Alkoholkonsum der Hauptgrund für die genanten Folgen sei. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem AKJ mit Beschluss vom 31. August nun Recht, es darf in beiden Parks also wieder auch nachts Alkohol getrunken werden.

Bezirk war mit Verbot zufrieden

Wie rbb24.de berichtet, wertete der Bezirk das Verbot hingegen als Erfolg. So sagte der Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel von den Grünen gegenüber rbb: „Die Erfahrungen mit dem nächtlichen Alkoholverbot waren sehr positiv.“

Laut ihm habe es in der Zeit des geltenden Verbots nur sehr wenig Interventionen seitens des Ordnungsamtes und der Polizei in den Parks gebraucht. Dassel sagte zudem, dass sich der Bezirk nun eingehend mit dem Gerichtsbeschluss beschäftigten werde.

Text: red/su