Phorms Schule Berlin imago 1Christian Thiel
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Verwaltungsgericht erklärt Bau und Betrieb der Einrichtung für rechtens.

Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Zehlendorf kann weitergehen. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Sowohl Errichtung als auch Betrieb seien rechtens. Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, wie umstritten das Instrument des kommunalen Vorkaufsrechts im Einzelfall sein kann. Und er zeigt, wie  eine Flüchtlingsunterkunft die Pläne für andere soziale Infrastruktur durchkreuzen kann.

Gegen den Bau am Osteweg in Lichterfelde hatte der Eigentümer eines Nachbargrundstücks geklagt. Dort befindet sich eine Filiale der privaten Phorms-Schule, die einen bilingualen Campus (Sprachen sind Deutsch und Englisch), bestehend aus Kindergarten, Grundschule und Gymnasium, betreibt (siehe Foto).

Nachbar wollte Turnhalle bauen

Der Eigentümer des Schulgrundstücks wollte auch das freie Nachbargrundstück kaufen, um dort eine Sporthalle für die Schule zu bauen. Doch der Bezirk Steglitz-Zehlendorf nahm das Recht des kommunalen Vorkaufs wahr und sicherte das Areal. Das Ziel: Am Osteweg soll eine sogenannte Modulare Flüchtlingsunterkunft (MUF) entstehen. Seit Oktober 2019 rollen die Bagger, im Oktober diesen Jahres soll der Bau fertig sein. Er ist für 211 Bewohner ausgelegt.

Das umstrittene Grundstück grenzt an das Gelände des früheren Telefunkenwerks Zehlendorf, ein denkmalgeschützter Industriebau aus den späten 1930er-Jahren. Mit seinen 60.000 Quadratmetern gilt er heute als zweitgrößtes Denkmal Berlins nach dem Flughafen Tempelhof.

Den Zweiten Weltkrieg überstand das Gebäudeensemble vergleichsweise unbeschädigt. Nur etwa zehn Prozent des Werkes wurden zerstört. Von 1945 bis 1949 beherbergte der Gebäudekomplex das US-Hauptquartier in Berlin. Danach wurde er als McNair-Barracks, neben den Andrews Barracks und den Roosevelt Barracks, zur dritten großen Kaserne der Berlin Brigade ausgebaut.

Neben den Unterkünften der Soldaten waren dort Ausbildungseinrichtungen, Offizierskasinos und Mannschaftsheime, Turnhallen, eine Bibliothek mehrere Läden sowie ein Kino untergebracht. Zeitweise waren bis zu 2?300 Soldaten stationiert. 1994 übergaben die US-Streitkräfte das Gelände dem Land Berlin.

Zahlen der ankommenden Flüchtlinge sind rückläufig

Im Laufe der Jahre wurden einzelne Gebäude verkauft, Wohnungen entstanden. In einen Gebäudeteil zog die Phorms-Schule ein. Die Pläne, nebenan eine Schulsporthalle zu errichten, ruhen nun.

Dabei sollte auf dem Nachbargrundstück nach den ursprünglichen bezirklichen Planungen ein Sport-, Schul- und Kitastandort entstehen, tatsächlich ist von einer „Gemeinbedarfsfläche“ die Rede. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Flüchtlingskrise Mitte der 10er-Jahre entschloss sich die Politik dazu, stattdessen eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten.

Nun sind die Zahlen neu ankommender Flüchtlinge rückläufig. Im Jahr 2015 kamen 55.000 Menschen nach Berlin, derzeit rechnet das Land „im Schnitt mit zirka 600 Personen, die pro Monat in Berlin neu ins Asylverfahren gehen und die untergebracht werden müssen“, wie der Sprecher des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Sascha Langenbach, sagte.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Nachbarn zurückgewiesen, weil dessen Nachbarrechte nicht verletzt seien. Auch zwischenzeitlich geäußerte denkmalschützerische Bedenken wegen einer von den Amerikanern auf dem Gelände errichteten Kapelle verwarf das Gericht. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung der Berliner Zeitung.

Datum: 24. Januar 2020. Text: Elmar Schütze. Bild: imago images/Christian Thiel.