Gas- und Stromkunden werden entlastet. Das Wohngeld wurde erhöht. Bild: IMAGO/Fotostand
Gas- und Stromkunden werden entlastet. Das Wohngeld wurde erhöht. Bild: IMAGO/Fotostand

Ob Gaspreisbremse oder Wohngeld: Rund um das Thema Lebenshaltungskosten und Abgaben sind zum Jahreswechsel Neuerungen in Kraft getreten. Eine Übersicht.

 

Gas- und Strompreisbremse

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. Der Staat garantiert Gasverbrauchern für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Beim Strom sind 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Regelungen für die Gas- und Strompreisbremse gelten nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar.

 

Mehr Rente

Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen. In Ostdeutschland sind laut vorläufigen Daten gut 4,2 Prozent vorgesehen. Klarheit soll es im Frühjahr geben.

 

Kindergeld steigt

Das Kindergeld wird auf 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro. Der Kinderfreibetrag klettert auf 3.012 Euro pro Arbeitnehmer.  Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt auf 1.464 Euro.

 

Höhere Krankenkassenbeiträge

Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Kassen in diesem Jahr ausnahmsweise nicht schriftlich darüber informieren müssen. Das Sonderkündigungsrecht der Beitragszahler bei Erhöhungen bleibt bestehen.

 

Arbeitslosenversicherung verteuert

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung legt um 0,2 Prozentpunkte zu und erreicht 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

 

Wohngelderhöhung

Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Den staatlichen Mietzuschuss können Haushalte beantragen, die keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem über wenig Geld verfügen. Das Antragsverfahren wurde vereinfacht.  

Text: red