Die Videoüberwachung an der Polizeiwache am Alex soll den Platz sicherer machen. Bild: imago images/Future Image
Die Videoüberwachung an der Polizeiwache am Alex soll den Platz sicherer machen. Bild: imago images/Future Image

REFORM Das von der Berliner Regierungskoalition angeschobene neue Polizeigesetz soll mehr Sicherheit in die Stadt bringen – die Rechte der Polizeibeamten werden ausgeweitet

Noch in diesem Jahr soll es nun kommen, das neue ­Berliner Polizeigesetz. So ­haben es jedenfalls die Koalitionäre CDU und SPD noch am 21. August versprochen. Ob diese Einigung, die nach einer langen, intensiven Dis­kussion entstanden ist, Bestand hat, wird man ­sehen, denn längst sind nicht alle Streitpunkte endgültig ausgeräumt.


Denn zumindest in den Augen der SPD hat es diese Reform des Allgemeinen ­Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in sich. Alles in allem will man der ­Berliner ­Polizei mehr Kompetenzen und Rechte ­geben. So soll etwa die Videoüberwachung in der Stadt ausgeweitet und die Über­wachung von Onlinekommunikation erleichtert werden. Aber auch im Kleinen wird es Änderungen geben: So soll die ­Polizei gewaltbereiten Gefährdern in ­Zukunft auch Fußfesseln anlegen können. Und ein angegriffener Polizist darf – genau wie im restlichen Bundesgebiet – in Zukunft den „finalen Rettungsschuss“ abgeben.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verspricht sich davon „ein deutliches Plus an Schutz und Sicherheit“. Für den grünen ­Innenpolitiker Vasili Franco dagegen ist dieses neue Polizei-Gesetz reine „Symbolpolitik“, das vor allem „Sicherheit simuliert“.

Was bringt das Gesetz im Einzelnen?

Die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Alexander- und  dem Hermannplatz oder dem Kottbusser Tor wird in Zukunft dauerhaft sein und mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) ­erfolgen. Diese KI soll Verhaltensweisen und damit Schlägereien oder Diebstähle voraussagen. Zur Auswertung von Videoaufnahmen an Bahnhöfen setzt die Polizei in Zukunft Super-Recognizer ein: Das sind Menschen, die sich Gesichter besonders gut merken können. Und die Aufzeichnungen der BVG dürfen in Zukunft 72 Stunden ­gespeichert werden.

Auch die Durchsuchung von Computern, Laptops und Smartphones zur ­Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Krimi­nalität soll erleichtert werden. Ein ­weiterer Baustein ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die Gespräche über WhatsApp und andere Messengerdienste (auch die von Computerspielen) kontrolliert. Nach gerichtlicher ­Anordnung können die Ermittlungs­behörden dann auch mit Hilfe biometrischer ­Daten nach Verdächtigen suchen.

Und schließlich will Senatorin Spranger den Opferschutz voran bringen: Wer ­gegenüber seinem Partner gewalttätig aufgefallen ist, kann schneller eine Fußfessel zur Über­wachen der Bewegungsfreiheit angelegt bekommen. In Spanien können Frauen ­sogar ein eigenes Gerät bekommen, um die unerwünschte Annährung gewalttätiger Ex-Partner frühzeitig zu melden.

Closed-Circuit Television

So sinnvoll all diese Maßnahmen auch sein mögen, wer etwa weiß, wie intensiv die Stadt London unter Überwachung durch Closed-Circuit Television (CCTV) ist, der weiß auch, dass Überwachung alleine kein Verbrechen verhindert. Zur Aufklärung von Straftaten kann das neue Polizeigesetz ­immerhin maßgeblich beitragen.

Text: Lutz Göllner