URTEIL Zwölf Jahre dauerte der Varieté-Rechtsstreit an, nun musste die GEMA eine Niederlage einstecken.
Gute Nachrichten für die Varieté-Theater Berlins: Der zwölf Jahre andauernde Streit zwischen dem Verband Deutscher Varieté-Theater (VDVT) und der GEMA ist beendet. Das Urteil, das das Oberlandesgericht München vor mehr als einem Jahr gefällt hatte, ist nunmehr rechtskräftig.
Seit 2012 standen sich die beiden Parteien immer wieder in langwierigen Verhandlungen und vor Gericht gegenüber. 4,3 Prozent der Einnahmen sollten zuletzt von den Varieté-Theatern an die GEMA gezahlt werden. Dieser Satz wurde durch die Entscheidung des OLG München vom 25. August 2023 auf 2,88 Prozent der Nettoeinnahmen gesenkt. Für Shows mit unter zwei Stunden Musik-Anteil kann sich die GEMA-Abgabe sogar weiter reduzieren. Wenn beispielsweise nur 60 Musikminuten in der Show enthalten sind, verringert sich die GEMA-Abgabe auf 1,44 Prozent der Nettoeinnahmen.
„Für uns ist das ein riesiger Erfolg“, sagt Brien Dorenz, Rechtsanwalt des VDVT. „Die Forderungen der GEMA in den vergangenen Jahren waren maßlos überhöht und standen in keinem Verhältnis. Wir mussten als Verband gegen diese Gebührenforderungen vorgehen, sonst wäre über kurz oder lang eine ganze Branche daran zugrunde gegangen.“
Zu den bekanntesten Varietés in Berlin zählen das Wintergarten Varieté, die Scheinbar, die Wilde Matilde oder die Varieté- und Revueshows im Friedrichstadt Palast Berlin.
Text: Redaktion