Er ist noch relativ neu im Amt: Seit dem 1. Januar 2023 ist Alexander Straßmeir Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in Berlin. Der waschechte Berliner ist 1964 geboren und arbeitete nach dem Jurastudium im Abgeordnetenhaus und in der Senatskanzlei, zunächst als Referent, dann als Referatsleiter.
In der Legislaturperiode von 2011 bis 2016 fungierte Straßmeir als Staatssekretär beim Senator für Justiz. Von Mitte 2018 bis Ende 2022 war Straßmeir Präsident des Berliner Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. Im Interview mit uns sprach er unter anderem über Inklusion in der Arbeitswelt.
Herr Straßmeir, zu Beginn dieses Jahres haben Sie die Position des LaGeSo-Präsidenten übernommen. Welche Botschaft möchten Sie mit der diesjährigen Verleihung des Inklusionspreises senden?
Die Berliner Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung inklusiv ausbilden und beschäftigen, verdienen Anerkennung und öffentliche Würdigung. Diese Vorbildfunktion der „Good-Practice-Beispiele“ soll Unternehmen aus allen Bereichen zum Nachahmen anregen, denn es gibt viele Förderungs- und Beratungsmöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
„Es gibt viele Möglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.“
Alexander Straßmeir
Der Inklusionspreis trägt seit vielen Jahren dazu bei, Vorurteile bei der Beschäftigung von Menschen mit Handicap abzubauen. Übrigens können in diesem Jahr erstmals auch Beschäftigte ihren Arbeitgeber für die Auszeichnung vorschlagen.
Wie sind die Erfahrungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung?
Unsere Erfahrungen sind überwiegend positiv, besonders wenn die Beschäftigten entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt und unterstützt werden. Schwerbehinderte Menschen wollen ihr Leben selbstbestimmt führen. Sie sind sehr motivierte Mitarbeitende, denn für sie bedeutet Arbeit nicht nur ein finanzielles Auskommen, sondern in besonderer Weise auch Anerkennung, Zufriedenheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Wie hilft Ihr Inklusionsamt den Arbeitgebern und den schwerbehinderten Beschäftigten?
Unsere Aufgabe ist es, Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Hierfür sind die Unterstützungen äußerst vielfältig.
Sie reichen von kostenfreien Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen über berufsbegleitende Betreuungen durch Integrationsfachdienste bis hin zu finanziellen Hilfen an Arbeitgebende für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten selbst können zum Beispiel Leistungen für technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenzen erhalten.
Seit diesem Jahr gibt es auch eine Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), welche Unternehmen als Lotse bei Fragen zur Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung stehen. Die wichtige Nachricht ist also: Unsere Angebote im Inklusionsamt können Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden helfen. Allein im letzten Jahr haben wir mit über 50 Millionen Euro unterstützen können.
Text: tip/red