Der Eileintrag eines Vaters zweier Gymnasiastinnen gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht urteilte am Montag, es gäbe vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags keine Notwendigkeit für ein Einschreiten der Schulaufsicht. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Meinungsspektrum und verschiedene Ansichten sein.
Gendern verstößt nicht gegen Lehrplan
Die Lehrkräfte könnten sich frei entscheiden, ob sie das Gendern im Unterricht anwenden und seien von den Schulleitungen auch darauf hingewiesen worden, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, erklärte das Gericht. Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien verstoße nicht gegen die Rahmenlehrpläne, die einen gewissen Spielraum einräumten.
Es sei auch nichts gegen eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft einzuwenden, «da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich» bleibe.
Keine politische Meinungsäußerung
Das Gericht sieht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst durch das Gendern ebenso wenig verletzt. Das Gendern sei keine politische Meinungsäußerung per se, zumal im Umkehrschluss auch der Verzicht darauf eine politische Zuschreibung zuließe. Der Vater habe zudem keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachweisen können. Ihnen sei «grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden».