Das Bundesverfassungsgericht hat soeben seine Entscheidung bekannt gegeben: Die für den 12. Februar angesetzte Wiederholungswahl kann vorerst wie geplant stattfinden.
Zuvor hatte es einen Eilantrag gegen die Wiederholungswahl am 12. Februar gegeben.“Den Eilantrag hatten die Beschwerdeführenden mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Diese richtet sich gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022, mit dem die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt wurden. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht noch aus“, heißt es vom Bundesverfassungsgericht.
Endgültige Entscheidung steht aus
Das bedeutet auch, dass die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, noch aussteht – die Wiederholungswahl kann demnach noch im Nachgang für ungültig erklärt werden. Bis hier eine Entscheidung gefällt wird, kann es aber noch einige Monate dauern.
Text: red