Wahllos abgestellte E-Roller sind nich nur unansehnlich, sondern auch gefährlich.Bild: IMAGO/Sabine Gudath
Wahllos abgestellte E-Roller sind nich nur unansehnlich, sondern auch gefährlich.Bild: IMAGO/Sabine Gudath

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin fordert, E-Roller komplett von Gehwegen zu verbannen.

Sie verschandeln das Straßenbild und stellen eine gefährliche Stolperfalle dar: geliehene E-Tretroller, lieblos und wahllos auf Gehwegen abgestellt. Gerade in der Innenstadt kommt man an den Hinterlassenschaften des in Berlin besonders augenfälligen Sharing-Booms oft kaum vorbei. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Mehr als 54.000 elektrische Tretroller lassen sich in Berlin mieten.

Gerade für Menschen mit Handicap bilden die herumliegenden Zweiräder ein gefährliches Hindernis dar. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) geht nun mit juristischen Mittel gegen die Blechflut vor.

Durcheinander auf Fußwegen

Mit einer kürzlich eingereichten Verbandsklage will der Verein erreichen, dass der Senat eine Sondernutzungserlaubnis für den E-Roller-Verleih erst dann erteilt, wenn es flächendeckend verpflichtende Abstellflächen jenseits der Gehwege gibt. Heißt im Klartext: Die ungenutzten Roller sollen von den Bürgersteigen verschwinden. Die bisherigen Bemühungen des Senats reichten nicht aus, um des Durcheinanders auf Fußwegen Herr zu werden, so der Verein.

Am 1. September sind neue Regeln im Berliner Straßengesetz in Kraft getreten. Jeder Anbieter, der Mietfahrzeuge im Straßenland anbieten möchte, braucht eine Sondernutzungsgenehmigung, an die umfangreiche Bedingungen geknüpft werden. Fahrzeuge dürfen ausschließlich so abgestellt werden, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder „mehr, als nach den Umständen unvermeidbar“ behindert oder belästigt wird.

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Auf Radwege, in Grünanlagen und Fußgängerzonen sowie anderen klar definierten Bereichen dürfen Fahrzeuge nicht zur Miete angeboten werden. Die für sehbehinderte und eingeschränkt mobile Menschen erforderlichen Bewegungsflächen wie Bodenindikatoren und Handläufe, müssen ebenfalls freigehalten werden. Beim Abstellen auf Gehwegen ist eine Restgehwegbreite von mindestens 2,30 Meter freizuhalten.

Neue Regeln ohne Wirkung

Die neuen Maßgaben klingen nach einem vernünftigen Kompromiss zwischen den Interessen von Anbietern und Nutzern auf der einen und dem Rest der Bevölkerung auf der anderen Seite. Tatsächlich könnten sie sich als wirkungslos erweisen. Wer soll die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren? Auf die chronisch überlasteten Ordnungsämter der Bezirke sollte man nicht zählen.

„Nach Inkraft­treten der neuen Regeln hat sich an dem Roller-Vandalismus nichts geändert“, wettert der ABSV. „Der Senat hätte von seinem Recht Gebrauch machen können, die Roller vom Gehweg zu verbannen.“ Auch die Fußgängerlobby ist unzufrieden. „Das Ganze ist bürokratischer Aktionismus, der nichts verbessern wird“, so der Fachverband Fußverkehr. Die neuen Vorgaben seien schwer durchsetzbar.

Traurig, aber wahr: Es spricht viel dafür, dass am Ende nur ein totales Parkverbot gegen die ignorante Roller-Anarchie auf den Gehwegen hilft.

Was meinen Sie, liebe Leserinnen und Leser? Sollte für E-Roller ein generelles Parkverbot auf Gehwegen gelten? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil. Das Abstimmungsfeld finden Sie in der rechten Seitenleiste. Oder schreiben Sie uns Ihre Meinung und Erfahrungen in die Kommentare oder an redaktion@berliner-abendblatt.de.

Text: Nils Michaelis