Mit einem Teilverkauf der Immobilie etwa die energetische Sanierung finanzieren.
Energie einsparen beim Heizen schont nicht nur die Umwelt, sondern in Zeiten drastisch gestiegener Energiepreise vor allem auch den Geldbeutel. Fenster und Heizung tauschen, die Installation einer Solarthermie-Anlage oder die Dämmung von Dach und Fassade: Je nach Maßnahme können bis zu 20 Prozent der Heizkosten eingespart werden.
Und je mehr Maßnahmen man kombiniert, desto größer das Einsparpotenzial. Doch das kostet Geld, selbst wenn die Modernisierung etwa durch die staatliche KfW gefördert wird. Vor allem ältere Menschen, die meist auch in älteren Immobilien wohnen, haben nicht selten ein Leben lang ihre Hypothek abbezahlt und verfügen nun nicht mehr über ausreichende Rücklagen für eine aufwendige Sanierung.
Teilverkauf eröffnet Eigentümern neue Möglichkeiten
Die Lösung kann ein Teilverkauf der Immobilie sein. Er eröffnet Eigentümern neue finanzielle Freiheiten – nicht nur für eine Sanierung des Eigenheims -, ohne dass sie ihr Zuhause verlassen oder komplett verkaufen müssen. Beim Teilverkauf werden bis zu maximal 50 Prozent der Immobilie veräußert.
Der Verkäufer erhält anteilig den durch einen unabhängigen Gutachter ermittelten Marktwert und ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Nießbrauchrecht. Das heißt, er kann die Immobilie weiterhin selbst bewohnen, aber auch vermieten. Fu?r die Nutzung des verkauften Anteils zahlt der Verkäufer eine Gebu?hr an den Teilkäufer. Eine durch den Teilverkauf möglich gewordene Sanierung oder Modernisierung stellt eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie dar – nicht nur, weil sie den Energieverbrauch senkt, sondern zudem, weil sie die Lebens- und damit Nutzungsdauer des Gebäudes deutlich erhöht.
Teilverkauf berücksichtigt erwartete Wertsteigerung
Der Anbieter Engel & Völkers LiquidHome etwa fördert eine energetische Optimierung der Objekte – mehr Informationen dazu gibt es unter www.ev-liquidhome.de. Steht bei Vertragsanbahnung bereits fest, dass das Geld aus dem Teilverkauf für energiesparende Sanierungsmaßnahmen verwendet werden soll, so wird die daraus erwartete Wertsteigerung der Immobilie bei der Wertermittlung berücksichtigt.
Konkret werden bei diesem Modell zwei Immobilienwerte gutachterlich festgestellt: einmal vor und einmal nach den geplanten Modernisierungsmaßnahmen. Die erste Auszahlung erfolgt anteilig zum Wert vor Umsetzung der Maßnahmen. Nach der Modernisierung wird dann noch einmal anteilig die Differenz zwischen neuem und altem Immobilienwert ausbezahlt.
Quelle: djd