Ab dem 1. Januar werden berlinweit die Parkgebühren erhöht. Eine entsprechende Vorlage von Umweltsenatorin Betitna Jarasch wurde heute dem Rat der Bürgermeister übersandt.
Konkret ist eine Erhöhung der Parkgebühren von von ein, zwei und drei Euro pro Stunde auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde in Planung. Bis sämtliche Berliner Automaten aber entsprechend ein- und umgestellt sind, wird es wahrscheinlich etwas länger dauern. Deshalb wurde für die insgesamt 4.500 Automaten im Stadtgebiet eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023 eingeräumt.
Neue Regeln für E-Tretroller und Räder
Für das Abstellen und Parken von E-Tretrollern, Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Parkplätzen ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen. Damit soll das Abstellen der Scooter auf Geh- und Radwegen minimiert werden.
Auch Carsharing-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, deren Anbieter über eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis verfügen, werden von der Erhöhung der Parkgebühren ausgenomme. Elektrisch betriebene stationslose Carsharing-Fahrzeuge müssen weiterhin nur die Hälfte der derzeit geltenden Parkgebühren zahlen.
Text: red