Um die Bevölkerung angesichts steigender Gaspreise und hoher Inflation zu entlasten, plant die Regierung eine sogenannte Inflationsprämie. Arbeitgeber könnten bis zu 3.000 steuerfrei an ihre Angestellten auszahlen.
Steigende Lebenshaltungskosten machen den Deutschen seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs zu schaffen. Im Winter könnte es zumindest etwas finanzielle Entlastung geben: Die Bundesregierung stellt derzeit ein drittes Entlastungspaket zusammen. Neben einer Strompreisbremse und der Auszahlung einer Einmalzahlung an Rentner ist darin auch von einer Inflationsprämie die Rede.
Wer erhält die Inflationsprämie?
Die Auszahlung der Inflationsprämie hängt – wie bei der Corona-Prämie – vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Sie können ihren Beschäftigten zusätzlich zum Lohn eine Sonderzahlung überweisen, ohne dass Steuer- oder Sozialabgaben für diesen anfallen.
Doch genau wie beim Corona-Bonus obliegt die Entscheidung über eine entsprechende Auszahlung ausschließlich dem Arbeitgeber. Die Unternehmen entscheiden also selbst, ob und wie viel sie ihren Angestellten von den möglichen 3.000 Euro auszahlen. Viele Beschäftigte dürften demnach wieder leer ausgehen. Gute Karten haben zumindest die Tarifbeschäftigten.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Ein genaues Datum für die Auszahlung gibt es noch nicht. Noch handelt es sich bei dem dritten Entlastungspaket um einen Entwurf. Fakt ist aber auch, dass die Bundesregierung den Bürgern so schnell wie möglich finanziell unter die Arme greifen will. Experten gehen daher von einer Auszahlung noch in diesem Jahr aus.
Bis es soweit ist, können Bürger sich immerhin über die Auszahlung der Energiepauschale noch in diesem Monat freuen. Die Einmalzahlung soll mit dem September-Gehalt auf dem Konto landen.
Text: kr