Gasumlage
Die Gasumlage wurde auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Bild: IMAGO/Kirchner-Media

Die Gasumlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen. Gaskunden müssen sich ab 1. Oktober auf Mehrkosten einstellen. Was Verbraucher jetzt wissen sollten und wie sie sich auf die Umlage vorbereiten können.

Für Gaskunden soll es ab Oktober noch einmal teurer werden. Die Gasumlage wurde heute auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Laut der Verbraucherzentrale Berlin müsse sich eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr auf jährliche Mehrkosten von 575 Euro brutto einstellen – vorausgesetzt, die Umlage bleibt unverändert auf dem aktuellem Niveau.

Was steckt hinter der Gasumlage?

Mit deutlich gesunkenen Lieferungen aus Russland sind die Gaspreise kräftig angestiegen. Die Bundesregierung hat darum unter anderem die Zahlung beschlossen, die als „Gasumlage“  bekannt ist. Dadurch sollen vorrangig Gasimporteure unterstützt werden, die Mehrkosten werden an die Verbraucher weitergereicht.

Bei der Umlage allein bleibt es aber nicht unbedingt: Jeder Gasversorger kann laut Verbraucherzentrale die Preise zusätzlich erhöhen, die Umlage kommt jeweils oben drauf. Noch wird aber über das entsprechende Gesetz gestritten. Es könnte beispielsweise sein, dass Kunden mit einer Preisgarantie die Umlage nicht zahlen müssen.

Wie lange gilt die Gasumlage?

Die Umlage gilt ab dem 1. Oktober und ist zunächst bis zum 1. April 2024 befristet, kann aber alle drei Monate angepasst, also demnach auch erhöht, werden.

An wen muss sie gezahlt werden?

Verbraucher mit eigenem Gasliefervertrag erhalten entsprechende Infos von ihrem Gasanbieter, der die Umlage einfordern wird.

Wer keinen eigenen Gasliefervertrag abgeschlossen hat, wird die Mehrkosten bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zu spüren bekommen. „Sie sollten dann zum einen mit hohen Nachzahlungen rechnen und zum anderen mit dann steigenden monatlichen Nebenkosten an Ihren Vermieter Vermieterin. Legen Sie als Mieterin und Mieter bereits ab Herbst jeden Monat einen Betrag zusätzlich für die Gasumlage zurück“, lautet der Rat der Verbraucherzentrale Berlin.

So können Verbraucher reagieren

Wer eine Abrechnung erhält, sollte sie in jedem Fall sorgfältig prüfen: Abrechnungen für Strom oder Gas können fehlerhaft sein. Darauf sollten Verbraucher dabei achten:

  • Stimmt die Zählernummer?
  • Stimmen Anfangs- und Endzählerstand?
  • Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt?
  • Ist der korrekte Preis angegeben?

Fehlerhafte Abrechnungen können beanstandet werden. Die Verbraucherzentrale rät, die Zählerstände regelmäßig abzulesen (etwa einmal im Quartal) und die Daten festzuhalten. Bei einer Preiserhöhung sollte zudem vor dem Stichtag noch einmal der Zähler gelesen werden. Mithilfe eines Online-Rechners der Verbraucherzentrale lässt sich der realistische Verbrauch berechnen.

Wie kann ich mich auf den Winter vorbereiten?

Neben dem Beiseitelegen eines monatlichen Betrags für wahrscheinliche Nachzahlungen, können Verbraucher auch im Sommer schon Gas sparen. Soweit das Warmwasser mit Gas erhitzt wird, kann es beispielsweise schon helfen, sich mit kaltem Wasser die Hände zu waschen oder kürzer zu duschen. Auch den Stromverbrauch sollte man im Blick behalten, hier ist aber immerhin noch keine Umlage geplant.

Außerdem sollten Mieter und Immobilienbesitzer die kommenden Monate nutzen, um Einsparpotentiale zu entdecken und zu nutzen. Heizkörper können jetzt schon entlüftet, Fenster und Türen abgedichtet werden.

Gibt es finanzielle Hilfen?

Konkrete Hilfen gibt es noch nicht, die Bundesregierung plant aber, vor allem Geringverdiener zu entlasten. Demnach ist ein drittes Entlasungspaket gerade in der Mache, das unter anderem Hilfen beim Wohngeld und bei der Einkommenssteuer vorsieht. Auch ein Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte ist in Planung. Wie hoch dieser ausfällt, steht aber noch nicht fest.

Weitere Infos und Beratungsangebote gibt es bei der Verbraucherzentrale Berlin oder bei den Mieterberatungen.

Text: kr