Ein Kommentar von Ulf Teichert
Des einen Freud, des anderen Leid: Dieses Fazit beschreibt die Auswirkungen eines Gesetzes, das am 1. September in Kraft tritt. Gemeint ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das den Beschäftigten in der nicht tarifgebundener Pflege und Betreuung Lohnsteigerungen von durchschnittlich 20 Prozent bringt.
Das zum Thema Freude. Berechtigte Freude, denn verdient haben die Pflegekräfte dieses Geld allemal.
Nun zum Leid: Durch die Lohnanpassungen werden die Preise in der nicht tarifgebundenen Pflege entsprechend steigen. Da die Beiträge zur Pflegeversicherung unverändert bleiben, kommen auf viele Bedürftige oder deren Angehörige höhere Eigenanteile und damit erheblich Mehrkosten zu.
An dieser Stelle sei erinnert, dass es Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war, der dieses Gesetz mithilfe einer schwarz-roten Mehrheit im Parlament beschließen ließ.
Was ich der aktuellen Regierung vorwerfe?
Sie hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Pflegeversicherung noch nicht mal ansatzweise auf den Weg gebracht. Dieser Zustand muss sie ganz schnell ändern, damit vernünftige Pflege nicht schon bald eine Frage von Arm oder Reich ist.