Rotes Rathaus
Das unbeleuchtete Rote Rathaus während der Klimaschutzaktion Earth Hour. Bild: Imago/Friedrich

Zeichen gesetzt: Die Senatsumweltverwaltung beginnt ab heute damit, Gebäude und Wahrzeichen von Berlin nicht mehr anzustrahlen.

Die Notwendigkeit Energie einzusparen betrifft ganz Deutschland und Europa. Um einen Beitrag zu leisten und ein sichtbares Zeichen zu setzen hat die Senatsumverwaltung damit begonnen, die Anstrahlung von Gebäuden und Wahrzeichen in ihrer Verantwortung abzuschalten.

Energie sparen

„Angesichts des Krieges gegen die Ukraine und der energiepolitischen Drohungen Russlands ist es wichtig, dass wir möglichst sorgsam mit unserer Energie umgehen“, erklärt dazu Senatorin Bettina Jarasch (Grüne).

Dies gelte auch und gerade für die öffentliche Hand. Deshalb werde man die in der Verantwortung des Landes stehenden Gebäude Berlins nicht mehr anstrahlen. „Das ist aus unserer Sicht“, so Jarasch, „in dieser Situation gut vertretbar, auch um einen sichtbaren Beitrag zu leisten.“ 

200 Objekte

In der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden derzeit insgesamt rund 200 Objekte im Land Berlin angestrahlt. Für diese Anstrahlungsobjekte sind circa 1.400 Strahler an Beleuchtungsmasten im Einsatz.


Folgende Bauwerke zählen dazu:

Siegessäule, Staatsoper, Deutsche Oper, Zeughaus, Gedächtniskirche, Berliner Dom, Rotes Rathaus, Elefantentor und Eingang Zoo, Jüdisches Museum, Ruine Anhalter Bahnhof, Amerika Gedenkbibliothek, Schloss Charlottenburg, Charlottenburger Tor.

Zudem werden weitere Kirchen (u.a. Nikolaikirche, St. Marien), Statuen (u.a. Reiterstandbild Unter den Linden; Statuen von Bismarck, Moltke und Wagner im Tiergarten) und auch Brückenbauwerke erstmal nicht mehr angestrahlt.


Manuelle Abschaltung

Der Anschlusswert aller Anstrahlungen beträgt circa 100.000 Watt, der Stromverbrauch liegt bei circa 200.000 kWh/Jahr, die Stromkosten belaufen sich auf rund 40.000 Euro pro Jahr.

In einer entsprechenden Senatsmitteilung heißt es, dass Aufgrund der einmaligen Kosten voraussichtlich in ähnlicher Höhe für die manuelle Abschaltung der einzelnen Strahler kurzfristig der nennenswerte Energiespar-Effekt entscheidend für die Maßnahme sei, nicht die reine Wirtschaftlichkeit, die in dieser Situation schwer kalkulierbar ist.

Eine rahmenvertraglich gebundene Elektrofachfirma mit spezieller Sachkunde und Ortskenntnis der Öffentlichen Beleuchtungsanlagen wurde aufgefordert, sofort mit den Vorbereitungen für das Ausschalten der Anstrahlungen zu beginnen.

Es werden drei Abfahrkolonnen gebildet, die täglich circa 100 bis 120 Strahler außer Betrieb setzen. Dies erfolgt durch Abklemmen der Strahler in der Mastklappe. Eine Demontage der Strahler erfolgt nicht. Das Ausschalten aller Anstrahlungen sollte somit in drei bis vier Wochen abgeschlossen sein.

Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz