Am 28. Oktober 2019 stürzte ein etwa 100-jährige Spitzahorn dann auf das Auto einer 40-Jährigen und ihres Ehemannes. Die Frau erlag noch in der Nacht ihren schweren Kopfverletzungen
Urteil gegen Todesgahrer ist rechtskräftig. Foto: Carsten Koall, dpa/Symbolbild

Mehr als 37 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes hat am Berliner Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der will sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die Anklage gegen den 66-Jährigen lautet auf Mord. Er soll im Oktober 1984 einen damals 23 Jahre alten Mann in dessen Wohnung erstochen haben, um an das Geld des Opfers zu kommen.

Prozess nach 37 Jahren

Der Verteidiger erklärte zu Prozessbeginn am Mittwoch, sein Mandant werde sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Laut Ermittlungen wurde der 23-Jährige im Schlaf attackiert. Nach Schlägen mit einer Glasflasche gegen den Kopf habe der Angreifer mehrfach mit einem Messer in den Kopf- und Halsbereich gestochen, heißt es in der Anklage.

Der 23-Jährige sei kurz darauf in der Wohnung verstorben. Der Täter habe dann die Räume nach möglicher Beute durchsucht und zumindest den Flüchtlingsreisepass des Opfers an sich genommen.

Heimtücke und Habgier

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Verbrechen heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat geschah.

Der Angeklagte – ein gebürtiger Iraker, der nach seinen Angaben seit etwa zwölf Jahren die russische Staatsbürgerschaft besitzt – war im Oktober 2021 am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.

Der Mann sei mit einem Flugzeug aus Beirut gekommen, hieß es damals. Gegen ihn habe noch immer ein internationaler Haftbefehl wegen Raubmordes bestanden.

Psychiatrisches Gutachten

Der 66-Jährige gab im Prozess zu seinen Personalien an, er habe in den vergangenen 20 Jahren in Brasilien gelebt.

Im Ermittlungsverfahren soll der Mann gegenüber einer psychiatrischen Gutachterin zu seinem Lebenslauf erklärt haben, dass er nach dem Abitur ein Informatik-Studium aufgenommen und dann in dem Beruf gearbeitet habe.

Später sei er in verschiedenen Ländern in der Werbebranche tätig gewesen. Zu den Vorwürfen habe er sich auch gegenüber der Gutachterin nicht geäußert, hieß es in der Verhandlung. Der Indizienprozess wird am 11. März fortgesetzt.

Text: dpa/bb