Senat beschließt Bundesratsinitiative, um die rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Hate Speech zu prüfen und zu erweitern. Demnach sollen Betreiber sozialer Netzwerke eine deutsche Anschrift benennen.
Auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, hat der Senat eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung von Hate-Speech beschlossen. Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der Regelung in § 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zwecke der wirksamen Bekämpfung von Hate-Speech zu erweitern ist.