Der Senat will eine erweiterte Rechtsgrundlage im Kampf gegen Hate Speech schaffen.

Senat beschließt Bundesratsinitiative, um die rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Hate Speech zu prüfen und zu erweitern. Demnach sollen Betreiber sozialer Netzwerke eine deutsche Anschrift benennen. 

Auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, hat der Senat eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung von Hate-Speech beschlossen. Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der Regelung in § 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zwecke der wirksamen Bekämpfung von Hate-Speech zu erweitern ist.

Betroffene leiden stark

Dazu Senator Dirk Behrendt: „Im virtuellen Raum haben Rechtsverletzungen erheblich zugenommen. Betroffene leiden verstärkt unter Stalking, Mobbing und vor allem Hate Speech, oft aus rassistischen, sexistischen, antisemitischen und anderen diskriminierenden Beweggründen. Auch aufgrund der Bedeutung virtueller Kommunikationsräume für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ist eine effektive und umfassende Bekämpfung von Hate Speech im Internet erforderlich.“

Soziale Netzwerke müssen deutsche Anschrift benennen

Damit setzt der Senat einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. September 2021 um, der den Senat aufforderte, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, Telemediendienste-Anbieter (die soziale Netzwerke im Sinne des § 1 NetzDG in Deutschland betreiben) durch Änderung in Verfahrensordnungen gesetzlich zu verpflichten, dass diese zur zivil- und strafrechtlichen Ahndung von Rechtsverletzungen ihre sozialen Netzwerke betreffend eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland benennen müssen.

Text: red, Bild: IMAGO / Panthermedia