Corona-Auszeit

Bezahlter Herbsturlaub: So funktioniert die finanzierte Auszeit für Familien. 

Viele Eltern und Kinder haben sich nach knapp zwei Jahren Pandemie mit Homeschooling, Homeoffice und anderen Herausforderungen eine entspannte Auszeit mehr als verdient. Und diese wird nun staatlich gefördert. Das Bundesfamilienministerium ermöglicht Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung nun einen kostengünstigen Familienurlaub. Bei dieser „Corona-Auszeit für Familien“ bezahlen Eltern für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Unterkünfte.
Voraussetzungen erfüllen.

Diese Voraussetzungen müssen Familien erfüllen, um den staatlich geförderten Urlaub in Anspruch nehmen zu können:

– Ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in dem Haushalt leben oder welche Leistungen wie zum Beispiel Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) erhalten wird. Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein. Beispiel (Paar mit zwei Kindern unter zwölf Jahren): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 5.576 Euro brutto im Monat, um eine Corona-Auszeit in Anspruch nehmen zu können.

– Ein Kind hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.

– Ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Einkommen spielt auch in diesem Fall keine Rolle.

Wer eine oder mehrere Kriterien erfüllt, kann den wohlverdienten Urlaub planen und sich die Kosten im Anschluss anteilig vom Bund erstatten lassen. Eine Corona-Auszeit ist in Familienferienstätten und weiteren gemeinnützigen Unterkünften in ganz Deutschland möglich. Sobald dort geprüft ist, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, können Eltern ein entsprechendes Formular ausfüllen und den vergünstigten Aufenthalt verbindlich buchen. Die Corona-Auszeit kann zweimal genutzt werden, einmal in diesem und im kommenden Jahr. Eine Übersicht über teilnehmende Unterkünfte gibt es im Internet.

Text: kr/red, Bild: iStock/Getty Images Plus/NataliaDeriabina